BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Kerngegenstand des Ausbaus der Strecke Hagen-Siegen-Hanau im Planungsabschnitt 1+2 ist die Tunnelprofilerweiterung für
den kombinierten Verkehr. Die Tunnel auf der Strecke 2800 verfügen über ein zu geringes Lichtraumprofil, weshalb im Rahmen
der Vorplanung eine Untersuchung möglicher Lösungsvarianten mit Auswirkungen auf die bauliche und konstruktive Gestaltung,
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit durchgeführt wird.
Die konstruktiven Ingenieurbauwerke, die sich im Umbaubereich der Tunnel befinden, sind entsprechend den Anforderungen an
den Ausbau der Strecke in der Planung zu berücksichtigen.
Leistungsgegenstand ist in diesem Zusammenhang die Objekt- und Tragwerksplanung der konstruktiven Ingenieurbauwerke
gemäß der Objektliste aus Anlage 2.2.1 des Hauptvertrages.
Hierfür sind zum Leistungsbeginn alle dem AG vorliegenden Bestandsunterlagen an den AN übergeben worden.
Auf der Grundlage einer Trassierungsänderung durch den Tunnelausbau sind mögliche Tragwerkslösungen unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten zu untersuchen. Insbesondere ist der Erhalt und die Ertüchtigung der ausgeschriebenen Objekte als
wirtschaftliche Variante im Vergleich zu einem Neubau zu prüfen. Die Analyse und Aufbereitung der Planungsgrundlagen muss
sowohl nach qualitativen als auch nach quantitativen Gesichtspunkten erfolgen.
Alle bisher vorliegenden Unterlagen, Werte, Ergebnisse und Vorgaben des Auftraggebers sind zu berücksichtigen.
Bestandsstatiken bilden eine Planungsgrundlage, um mögliche Tragwerkslösungen für das Bauwerk zu erarbeiten. Da
Bestandsunterlagen unvollständig sind oder fehlen, ist die Analyse und Aufbereitung der Planungsgrundlagen nicht möglich. Auf
dieser Basis können keine Aussagen über den Erhalt bestehender Bauwerke getroffen werden. Die Untersuchung der ggf.
wirtschaftlichsten Tragwerkslösung ist daher nicht möglich.
Als zusätzliche Leistung ist somit eine statische Nachrechnung des Bestandes für die wesentlichen Querschnitte durchzuführen.
Anschließend sind für die neuen Randbedingungen, die sich aus einer geänderten Trassierung ergeben, Vergleichsrechnungen
zusammenzustellen. Die Auswirkungen auf die Bestandsbrücke sind vom AN statisch zu beurteilen um eine Tragwerkslösung zu
erarbeiten.
(Los 1 MKA 2_2)
Der mit der Planungsleistung beauftragte Auftragnehmer hat bereits eine Analyse der Bestandsunterlagen sowie eine
Untersuchung möglicher Lösungsvarianten mit Auswirkungen auf die bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit und
Umweltverträglichkeit durchgeführt. Angesichts des erheblichen inhaltlichen und zeitlichen Aufwands zur Ermittlung der projektund
bauwerksspezifischen Randbedingungen für die Durchführung einer Nachrechnung, wäre ein Wechsel des AN nicht
verhältnismäßig.
Darüber hinaus bildet die Nachrechnung eine wesentliche Grundlage für die Untersuchung einer Lösungsvariante der
konstruktiven Ingenieurbauwerke nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Angesichts der Anzahl der Bauwerke ist eine
regelmäßige Abstimmung zwischen mehreren Auftragnehmern erforderlich, was den Aufwand auf Seiten des Auftragnehmers
erhöht und somit das Risiko von Terminverzögerungen vergrößert.
Ohne Nachrechnung kann die Hauptleistung nicht mehr in entsprechender Qualität fortgeführt werden.