Vergabe einer Konzession für die Überprüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 5361E - JVA WE – 8/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für die Überprüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Die JVA Weiterstadt beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistungskonzession zur wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen nach der DGUV V3 und der BetrSichV.
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt, Vor den Löserbecken 4, 64331 Weiterstadt
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beabsichtigt, die Konzession für die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach der DGUV V3 und der BetrSichV für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt auszuschreiben. Der Konzessionszeitraum beträgt drei Jahre, mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen über 24 Monaten an männlichen Erwachsenen, ebenso für die Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 537 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 665 Plätzen.
Der Konzessionär hat in der Justizvollzugsanstalt insgesamt ca. 3.500 ortsveränderliche Elektrogeräte der Gefangenen zu überprüfen. Eine flächendeckende Überprüfung gemäß DGUV V3 wurde bislang nicht durchgeführt.
Die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte (1- phasige) der Gefangenen ist auszuschreiben. Die Prüffrist für diese Geräte beträgt gemäß DGUV V3 zwei Jahre. Die turnusmäßige Überprüfung soll in den Freizeiträumen auf den jeweiligen Häusern erfolgen. Die Elektrogeräte der Gefangenen werden in die Räumlichkeiten verbracht und dort überprüft.
Zusätzlich soll einmal im Monat die Überprüfung neu eingebrachter Elektrogeräte für Gefangene erfolgen. Eine Ausgabe neuer Elektrogeräte ist gemäß der HVV erst nach Durchführung der Elektrogeräteüberprüfung nach DGUV V3 möglich.
Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt in einem separaten Raum in den Räumlichkeiten der Kammer.
Die Kosten der Überprüfung hat der Gefangene zu tragen.
Die durchgeführte Überprüfung ist mittels einer Plakette kenntlich zu machen. Auf der Plakette ist das nächste Prüfdatum anzugeben. Ferner ist die Überprüfung zu dokumentieren.
Elektrogeräte, die die Überprüfung nicht bestehen, sind zu separieren. Die Entsorgung von defekten Geräten erfolgt durch die Anstalt.
Die Überprüfung der Elektrogeräte kann von Montag bis Freitag, von jeweils 08:00 Uhr – 16:00 Uhr erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betriebsrisiko ausschließlich dem Konzessionär obliegt.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: 1.) Die Preisgestaltung für die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte.
- Kriterium: 2.) Die personelle und technische Ausstattung sowie Flexibilität, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Vergabe einer Konzession für die Überprüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Überprüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]