Kehr- und Winterdienst Schloss Biebrich Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kehr- und Winterdienst Schloss Biebrich
Kehr- und Winterdienst Schloss Biebrich
Behördenhaus Schloss Biebrich, Rheingaustraße 140 und am Schlosspark Biebrich in 65203 Wiesbaden
Ausführung der Kehrdienstes auf einer Außenanlagenfläche von ca. 4.703 m² und des Winterdienstes (saisonal vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres) auf einer Gesamtfläche von ca. 7.218 m² für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung West beim Behördenhaus Schloss Biebrich, Rheingaustraße 140 und am Schlosspark Biebrich in 65203 Wiesbaden.
Zum Leistungsumfang des Kehrdienstes gehören das Kehren und Kehrsaugen von befestigten Flächen mit Beseitigung von Moos und Unrat, die Wildkrautbekämpfung und Entsorgung und das Reinigen von 29 Hofeinläufen und 2 Kastenrinnen.
Zum Leistungsumfang des Winterdienstes gehören die Beseitigung von Eis, Schnee und Streuen bei Glätte auf öffentlichen Wegen und die Streugutbeseitigung nach Beendigung einer Kälteperiode und am Ende der Wintersaison.
Die ständige Beobachtung der Objekte sowie der Wettersituation ist sicherzustellen.
Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Kehrdienst, Winterdienst)
- Umfang (Angabe der Fläche/laufende Meter, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird daraufhingewiesen, dass sich der AN mit Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem AG zu ermöglichen alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]