Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60106
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße
Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße
Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Planung Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, Planung elektrotechnische Anlagen, Lph 2-4, optional Lph 6 sowie Vermessungsleistungen
Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße
Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Planung Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, Planung elektrotechnische Anlagen, Lph 2-4, optional Lph 6 sowie Vermessungsleistungen
Optionale Beauftragung der Leistungsphase 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.