81292856-Beratung und Fachplanung für das Projekt CAD CAFM-Einführung Referenznummer der Bekanntmachung: 81292856
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81292856-Beratung und Fachplanung für das Projekt CAD CAFM-Einführung
- Beratungsleistung gegenüber der Fachseite (Projektteam der Liegenschaften)
- Fachplanung und Abnahme
- Beratung und Fachplanung zum Thema BIM
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Potsdamer Platz 10 10785 Berlin, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Wielinger Str. 52 82340 Feldafing
Vom AN wird eine fachliche Beratung gegenüber der AG bezüglich der Auswahl der Software und deren Implementierung erwartet. Kenntnisse über zeitgemäße und gängige Systeme und Erfahrungen in der Implementierung und Arbeit mit solchen sind dabei von besonderer Bedeutung.
Die Beratung bei der Auswahl bezieht sich auf die Auswertung der Angebote und der Anbieter für eine Implementierung - entsprechend der in den Ausschreibungsunterlagen hinterlegten Bedarfe und Anforderungen an die neue Software, die im Rahmen des Vorprojekts erarbeitet wurden. Die Beratungsleistung hat an dieser Stelle das Ziel, dass die GIZ eine bestmöglich informierte Entscheidung bei der Auswahl trifft und alle unternehmensbezogenen Spezifikationen dabei einbezogen werden.
Die Beratungsleistung bezüglich der Implementierung bezieht sich auf die fachliche Beratung während 3 Ausbaustufen. Inhaltlich wird vor allem Beratung zum Prozessmanagement in den relevanten Liegenschaftsprozessen, Liegenschaftsinformationsmanagement, Datenarchitektur und Datenstrukturen unter Auswahl geeigneter FM-Standards gefordert. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Partner der Implementierung und dem Projektteam der GIZ. Besonders wichtig ist, dass "best practice"- Erfahrungen und Vorgehensweisen bei der Einführung von CAFM Systemen und Informationen über marktgängigen Entwicklungen durch den/die Berater in den Implementierungsprozess eingebracht werden.
Vom AN sind zudem folgende Leistungen zu erbringen:
a. Die Fachplanung für die Implementierung und Umsetzung der Module eines neuen CAFM Systems (geplant in 3 Ausbaustufen über 36 Monate)
b. Die Teilabnahmen sowie die finale Gesamtabnahme der Umsetzung auf Grundlage der Fachplanung. Die konkrete Fachplanung und Absprachen zu den sich daraus ergebenen Aufgaben erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Anbieter der Implementierung, der laut Lastenheft ebenso Planungsleistungen erbringen muss.
Ein weiterer Fokus des Auftrags liegt auf der Beratung und Planung der Einbindung von BIM Daten in ein neues CAFM System, insbesondere auf:
a. Der Planung, Spezifizierung und Ausarbeitung von Schnittstellen zwischen CAD-, CAFM-, SAP-Systemen und BIM Daten
b. Einer erweiterten spezifischen Beratung zum Thema BIM in Bezug auf a) den Neubau Eschborn und b) auf die Bestandsliegenschaften der GIZ
a. Neubau: Spezifizierung der Bedarfe der GIZ und Formulierung der Anforderungen an die Aufarbeitung und Bereitstellung von Daten und Dokumente für den späteren Betrieb; Strategische Beratung zur Integration und Nutzung der BIM Daten des in einem unternehmensweiten CAFM System
b. Prüfung und Bewertung der BIM-Fachmodelle ab Leistungsphase 5 und Erstellung entsprechender Prüfberichte im Rahmen des Phasenabschluss
c. Einbringen fachlicher Expertise in BIM-Fachgespräche mit Projektentwickler
d. Bestandsliegenschaften: strategische Beratung zur Erhebung von Bestandsdaten nach BIM und Nutzung und Integration in ein CAFM System
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 920.000,00 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete CAFM Einführungsbegleitung in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YQ0X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.