Ergänzung Wartungsvertrag
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VET-M 3/08/204489
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Ergänzung Wartungsvertrag
Nachtrag 06 Ergänzung Wartungsvertrag
Frankfurt am Main und Berlin
Der Wartungsvertrag Nr. 92198365 beinhaltet (im Folgenden „Wartungsvertrag“) für die Instandhaltung der Endeinrichtung zur Anschaltung
ortsfester Teilnehmer an das GSM-R Netz der DB und die Pflege der Software bis 2028 .
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachtrag 06 Ergänzung Wartungsvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der aktuelleWartungsvertrag wird mit der Leistungsanpassung "Periodische Security Update" erweitert. Der Leistungsumfang wird erforderlich aufgrund der Einordnung der Systemkomponenten als kritsche Infrastruktur gemäß der Konzernrichtlinie Ril 114. Somit werden bei akutem Handlungsbedarf/Gefahrenlage die zu aktualisierenden Komponenten der OMC Server in Bezug auf Security Updates in einem SW Release vom Lieferanten bereitgestellt.
Die Anpassung des Wartungsvertrags wird erforderlich, um die betrieblich notwendige Kommunikation im Eisenbahnbetrieb z.B. zwischen Fahrdienstleiter und Triebfahrzeugführer sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um die ca. 2400 GSM-R ortsfeste Endgeräte (GeFo)- verteilt auf die 7 Regionalbereiche.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Leistung wird in Frankfurt am Main und in Berlin erbracht
Ergänzung Wartungsvertrag: OMC - Periodische Security Updates und Wartung ELK-Server-Cluster - Dashboard
Nationale Identifikationsnummer: VET-M 3/08/204489
Ort: Wien
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Zur Sicherstellung der Unterstützungsleistung benötigt das System einen SW-Refresh und Security Updates.
Die Schnittstellen zur Fernüberwachung und Administration der GSM-R Fernsprecher sind herstellerspezifisch implementiert, d.h. die Endgeräte müssen die herstellerspezifischen Schnittstellen des Herstellers Frequentis AG enthalten. Darüber hinaus enthält die Software der GSM-R Fernsprecher kundenspezifische Anpassungen an die im Kernnetz verwendete Festnetzvermittlungsstelle. Aufgrund dieser Komplexität und der proprietären Schnittstellen der GSM-R Endgeräte, kann ein Wechsel des Lieferanten nicht erfolgen.