Sanierung der Walhalla, Wiesbaden; Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen, Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten, Objektplanungsleistungen / LPH 1 - 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-SEG-Walhalla-OBJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Walhalla, Wiesbaden; Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen, Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten, Objektplanungsleistungen / LPH 1 - 9
Sanierung der Walhalla, Wiesbaden; Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen, Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten, Objektplanungsleistungen / LPH 1 - 9
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
Der Gebäudekomplex des im Jahr 1897 eröffneten Varieté-Theaters Walhalla befindet sich in zentraler Lage Wiesbadens auf einer Grundstücksfläche von rund 2.000 qm.
Die Liegenschaft befand sich lange in privatem Besitz und wurde 2007 durch die städtische Gesellschaft WVV Wiesbaden Holding GmbH aufgekauft. Seit den 1990er Jahren sind weite Teile der Anlage ungenutzt, 2017 mussten die bis zuletzt von der Kulturinitiative Walhalla e. V. genutzten Flächen aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen werden. Durch den langen Leerstand weist das denkmalgeschützte Gebäude mit einer Bestandsfläche von insgesamt rund 5.500 qm BGF einen erheblichen Sanierungsrückstau auf.
Aufgrund der kulturellen, gesellschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung der Walhalla hat sich die Landeshauptstadt Wiesbaden für eine nachhaltige Sanierung und anschließende kulturelle Nutzung des Gebäudeensembles ausgesprochen. Es wurde eine Konzeptstudie erarbeitet und Gesamtkosten für die Sanierung, einen Teilabriss und Neubau ermittelt, diese belaufen sich auf rd. 50 Mio. Euro. Die (städtebauliche) Konzeptstudie beinhaltet noch kein konkretes Nutzungskonzept.
Mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juli 2022 wurden Planungsmittel für die Erarbeitung einer genehmigungsfähigen Planung freigegeben, die SEG wurde mit der Planung und Steuerung der Gesamtmaßnahme zunächst für die Leistungsphasen 1-4 auf Basis der vorgelegten Konzeptstudie beauftragt. In einem ersten Schritt soll unter Beteiligung einer eigens eingerichteten Steuerungsgruppe das konkrete Raum- und Nutzungskonzept in enger Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden und in Varianten erarbeitet werden. Auf Basis einer dieser Varianten soll im Anschluss die Objektplanung für die Leistungsphasen 1-9 nach HOAI für die Sanierung, ggf. (Teil-) Abriss und Neubau erarbeitet werden. Parallel zur Planung müssen dringend erforderliche vorgezogene Konservierungs- und Baumaßnahmen geprüft und durchgeführt werden.
AUFGABENBESCHREIBUNG
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Baustein 3: Objektplanung für die Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen ist eine Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla zu erarbeiten.
Die Aufgabenstellung für die Objektplanung umfasst im Einzelnen die im Folgenden beschriebenen drei Leistungsbausteine. Es erfolgt zunächst der Abruf der Bausteine 1.1 und 2.
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Um den weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern, soll parallel zur Erarbeitung des Nutzungskonzeptes (Baustein 2) geprüft werden, welche Bauteile wie erhalten und welche baulichen Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgezogen durchgeführt werden können (Baustein 1.1). Diese Maßnahmen sind überwiegend im Bereich des Kernbaus der Walhalla (Decke Saal, Dach, Keller, etc.) zu identifizieren, der in seiner Gestaltung nicht verändert werden darf.
Die Festlegung und spätere Planung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Ing.-Büros für weitere Gutachten, einer restauratorischen Fachbauleitung sowie der Eigentümerin und der AG sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für den Baustein 1 sind:
1.1 - die Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit der erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen mit prognostizierten Baukosten (KG 300) in Höhe von rd. 3,0 Mio. Euro netto.
1.2 - die an die Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit anschließende Planung und Durchführung dieser vorgezogenen Maßnahmen. Auftragsgegenstand für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß §33 ff. HOAI 2021 nebst Anlage 10. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind prognostizierte Baukosten der KG 300 in Höhe von rd. 3 Mio. Euro netto.
Die zugehörigen Fachplanerleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern.
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Für die Revitalisierung der Walhalla liegt kein konkretes Raum- und Nutzungskonzept vor. Dieses soll unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eigentümerin mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe im Dialog erarbeitet werden. In Abhängigkeit von konkreten Nutzungs- und Flächenbedarfen sind vom Objektplanungsbüro im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung Flächenkonzepte in Varianten zu erarbeiten. Für jede der Varianten soll, zwecks wirtschaftlicher Vergleichbarkeit, eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden. Die Vergütung für das Nutzungs- und Flächenkonzept erfolgt pauschal.
Baustein 3: Objektplanung für die Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Basis des in Baustein 2 erarbeiteten Nutzungs- und Flächenkonzeptes ist die Objektplanung für die Sanierung mit ggf. Teilabriss und Anbau zu erarbeiten. Eine ggf. erforderliche Abrissplanung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, der noch zu beauftragenden restauratorischen Fachbauleitung sowie der Eigentümerin und der AG sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß §33 ff. HOAI 2021 nebst Anlage 10, sowie Besondere Leistungen gemäß Teilleistungstabelle des AG (Anlage). Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind prognostizierte Baukosten der KG 300-400 in Höhe von rd. 17 Mio. Euro netto.
Die zugehörigen Fachplanerleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern.
Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet.
Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben.
Zeitplanung
Mit der Erarbeitung des Raum- und Nutzungskonzeptes in Varianten (Baustein 2) und der Identifizierung der vorgezogenen Sicherungsmaßnahmen (Baustein 1.1) soll umgehend nach Beauftragung begonnen werden. Die Vorentwurfsplanung (Baustein 3) für die Sanierung der Walhalla soll nach Festlegung auf eine der Varianten für das Flächen- und Nutzungskonzept nach Bearbeitung des Bausteins 2 erarbeitet werden (ca. 4 Monate nach Beauftragung). Sollte die Variante wesentlich von der derzeit vorliegenden Konzeptstudie abweichen, ist diese spätestens im Zuge der Erarbeitung der Leistungsphase 2 den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 soll auf Grundlage der Entwurfsplanung und Kostenberechnung seitens des Revisionsamtes eine Plausibilitätsprüfung erfolgen. Mit Einsatz von Fördermitteln aus der Städtebauförderung ist ebenfalls nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine baufachliche Prüfung durchzuführen. Mit den Ergebnissen dieser Prüfungen wird den städtischen Gremien die Ausführungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme vorgelegt. Parallel zur Beschlussfassung soll die Genehmigungsplanung erarbeitet werden. Baubeginn ist für die zweite Jahreshälfte 2025 terminiert, die Fertigstellung soll bis Ende des Jahres 2027 erfolgen.
Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere:
der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle (max. 40 Punkte):
- Gemittelter Jahresumsatz - des Büros Objektplanung-Gebäude - vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren - max. 40 Punkte;
Fachliche Eignung - Büro (max. 40 Punkte):
- Anzahl beschäftigter Architekten inkl . Führungskräften - max. 20 Punkte
- Anzahl festangestellte Bauleiter mit Berufserfahrung >= 10 Jahren, von Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden - max. 20 Punkte
Fachliche Eignung - Öffentliche Auftraggeber und Fördermittel (max. 40 Punkte):
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern - max. 20 Punkte
- Erfahrung mit Projekten für Öffentliche Auftraggeber mit baufachlicher Prüfung durch einen Fördermittelgeber - max. 20 Punkte
Fachliche Eignung - Erfahrungen mit Partizipationsprozessen (max. 40 Punkte):
- Erfahrung mit Projekten mit Beteiligung von unterschiedlichen Nutzer- und Akteursgruppen - max. 20 Punkte
- Erfahrung mit Projekten mit Beteiligung von unterschiedlichen Nutzer- und Akteursgruppen im Bereich Kultur / Veranstaltungen - max. 20 Punkte
Fachliche Eignung - Erfahrung Bauen im Heilquellenschutzgebiet (max. 20 Punkte):
- Erfahrung mit Projekten innerhalb eines Heilquellenschutzgebietes - max. 20 Punkte
Referenzen 1-2: Sanierung von Gebäuden, (max. 200 Punkte bzw. 100 Punkte je Referenz):
- Sanierung eines Gebäudes mit Nutzung im Bereich Kultur/Veranstaltungen - max. 0-20 Punkte
- Sanierung in Kombination mit Abriss/Teilabriss und Neubau - max. 0-20 Punkte
- Sanierung in innerstädtischer Lage mit beengten Bauverhältnissen - max. 0-20 Punkte
- Abwicklung Planung und Bauüberwachung - max. 0-20 Punkte
- Größenordnung - max. 0-20 Punkte
Referenzen 3: Bau von Kultur- / Veranstaltungsstätten, (max. 100 Punkte):
- Veranstaltungssaal (> 200 Personen) - max. 0-20 Punkte
- Theater- / Bühnentechnik - max. 0-20 Punkte
- Multifunktionale und flexible Nutzungsmöglichkeiten - max. 0-20 Punkte
- Abwicklung Planung und Bauüberwachung - max. 0-20 Punkte
- Größenordnung - max. 0-20 Punkte
Als Gesamtsumme der Bewertungsmatrix können maximal 440 Punkte erreicht werden.
Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf in (Teil-) Bausteinen und Leistungsphasen (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufenweiser Leistungsabruf: (Teil-) Baustein 1.1, (Teil-) Baustein 1.2, Baustein 2, Baustein 3
Stufenweiser Leistungsabruf: Unterteilung des (Teil-) Bausteins 1.2 in die Leistungsphasen gemäß HOAI.
Stufenweiser Leistungsabruf: Unterteilung des Bausteins 3 in die Leistungsphasen gemäß HOAI.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen (Teil-) Bausteinen und Leistungsphasen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einer
Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegen de Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung.
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2021 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister / einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG. Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4Nr. 4 VgV).
b. Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 EUR für Personenschäden sowie 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres
Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a.1 Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
a.2 Nachweis über die Durchführung eines Projektes (Planungsleistungen nach HOAI) für öffentliche Auftraggeber
a.3 Nachweis über Projekte für öffentliche Auftraggeber mit baufachlicher Prüfung durch einen Fördermittelgeber.
a.4 Nachweis über Projekte mit Beteiligung von unterschiedlichen Nutzer- und Akteursgruppen
a.5 Nachweis über Projekte mit Beteiligung von unterschiedlichen Nutzer- und Akteursgruppen im Bereich Kultur / Veranstaltungen
a.6 Nachweis über Projekte innerhalb eines Heilquellenschutzgebietes
b.1 Referenzen 1+2, Sanierung von Gebäuden: Referenzen von zwei aus den letzten 10 Jahren mit Erfahrung im Bereich der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden (Einzelkulturdenkmal), unter Angabe der Sanierung mit Nutzung im Bereich Kultur/Veranstaltungen, der Sanierung in Kombination mit Abriss / Teilabriss und Neubau, der Sanierung in innerstädtischer Lage mit beengten Bauverhältnissen, der Abwicklung Planung und Bauüberwachung, sowie der Größenordnung; es ist auch zulässig Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen. Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet. Nach konkreter Sachlage können auch Zwischenwerte vergeben werden. Bitte stellen Sie diese Projekte jeweils zusätzlich auf max. 4 DIN-A4 Seiten oder 2 DIN-A3 Seiten dar.
b.2 Referenz 3, Bau von Kultur- / Veranstaltungsstätten: Referenz von einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren mit der Erfahrung im Bau von Kultur- und Veranstaltungsstätten, unter Angabe eines möglichen Veranstaltungssaals (>200 Personen), der Theater-/ Bühnentechnik, von Multifunktionalen und flexiblen Nutzungsmöglichkeiten, der Abwicklung Planung und Bauüberwachung, sowie der Größenordnung; es ist auch zulässig Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen. Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet. Nach konkreter Sachlage können auch Zwischenwerte vergeben werden. Bitte stellen Sie diese Projekte jeweils zusätzlich auf max. 4 DIN-A4 Seiten oder 2 DIN-A3 Seiten dar.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren
Beschäftigten und davon die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Das jährliches Mittel der beschäftigten Architekten inkl. Führungskräften. Anzahl aktuell festangestellter Bauleiter mit einer Berufserfahrung ≥ 10 Jahre, mit Erfahrung von Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden.
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zuvergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische
Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an
[gelöscht]
unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet
der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen.
Sollte es zu Aufklärungs-/ Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Mai 2023 stattfinden. Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Zu diesen Maßnahmen gehören: Unterrichtung der anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen in Bezug auf die einschlägigen Informationen, hier in Form umfangreicher Anlagen zur Projekt- und Aufgabenbeschreibung, die Festlegung einer verlängerten Frist für den Eingang der Angebote und Teilnahmeanträge (vgl. hierzu Ziff. IV.2.2) der Bekannmachung, sowie während der Angebotsphase die Möglichkeit an einer geführten Ortsbesichtigung teilzunehmen.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]