Grünpflegearbeiten an Stadtbahnen und Straßenbahnen Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 285/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflegearbeiten an Stadtbahnen und Straßenbahnen
Heckenschnitt, Rasen und Wiesen mähen, Pflege Sedum, Laub- und Unratbeseitigung, manuelle Reinigung der Grünflächen. Die Arbeiten sind in mehreren Gängen in den Jahren 2023 -2025 durchzuführen.
Die wirtschaftlichste Kombination aus den Angebotssummen zweier Lose. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen mindestens an zwei Bieter zu vergeben, damit sich diese bei Kapazitätsengpässen gegenseitig unterstützen können.
Grünpflege Stadtbahn (U1 / U2 / U3 / U8 / U9)
Frankfurt am Main
Heckenschnitt, Rasen und Wiesen mähen, Pflege Sedum, Laub- und Unratbeseitigung, manuelle Reinigung der
Grünflächen. Die Arbeiten sind in mehreren Gängen in den Jahren 2023/2024/2025 auszuführen.
Grünpflege Stadtbahn (U4 / U5 / U6 / U7)
Frankfurt am Main
Heckenschnitt, Rasen und Wiesen mähen, Pflege Sedum, Laub- und Unratbeseitigung, manuelle Reinigung der
Grünflächen. Die Arbeiten sind in mehreren Gängen in den Jahren 2023/2024/2025 durchzuführen.
Grünpflege Straßenbahn Nord
Frankfurt am Main
Heckenschnitt, Rasen und Wiesen mähen, Pflege Sedum, Laub- und Unratbeseitigung, manuelle Reinigung der
Grünflächen. Die Arbeiten sind in mehreren Gängen in den Jahren 2023/2024/2025 auszuführen.
Grünpflege Straßenbahn Süd
Frankfurt am Main
Heckenschnitt, Rasen und Wiesen mähen, Pflege Sedum, Laub- und Unratbeseitigung, manuelle Reinigung der
Grünflächen. Die Arbeiten sind in mehreren Gängen in den Jahren 2023/2024/2025 auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften.
Je angebotenem Los ist eine Sicherungsaufsichtskraft (Sakra) zu benennen.
Weiterhin ist je angebotenem Los ist eine Sicherungsaufsichtskraft (Sakra) zu benennen. Der Bieter ist
an die Nennung der Sicherungsaufsichtskraft gebunden und hat diese im Auftragsfall einzusetzen. Der/Die Ausbildungsnachweis(e) "Funktionsausbildung zur Sicherungsaufsicht (Sakra)" ist/sind dem Angebot beizulegen. Eine Änderung der Sicherungsaufsichtskraft erfolgt nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
Die Sicherungsaufsichtskräfte dürfen bei der Beauftragung von mehreren Losen an denselben Bieter
untereinander ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % brutto der Auftragssumme verlangt.
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern Unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung“).
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Frankfurt am Main
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur
Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet,
regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf deutsche eVergabe nachzusehen, ob Nachrichten
eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original
vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern
gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst
sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in
Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das
Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten
– durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B.
Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot
(Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine
entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags
erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
i) Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der
Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach
Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen
aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die
maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den
Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch
von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw.
HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]