Lieferung und Inbetriebnahme einer iLBS-Lehranlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63544
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme einer iLBS-Lehranlage
Der AG beauftragt den AN mit der termingerechten und den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechenden Lieferung und Inbetriebsetzung der vertragsgegenständlichen Schulungsanlage.
Lieferung und Inbetriebnahme einer iLBS-Lehranlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Im Rahmen des Konzernprogramms Digitale Schiene Deutschland wird in Referenzimplementierungsprojekten das neue integrierte Leit- und Bediensystem (iLBS) erprobt. Die Scheidt und Bachmannn Signalling Systems GmbH ist einer der Partner der Referenzimplementierungen und bereits in der Lage, ein iLBS nach den Lastenheftvorgaben der DB Netz AG zu liefern. Das von der Firma in den Referenzimplentierungen gelieferte System befindet sich bereits in der Erprobung. Um für dieses System Schulungen zu entwickeln und die betroffenen Mitarbeiter der Instandhaltung an dem neuen System zu schulen, wird eine entsprechende Schulungsanlage benötigt. Hintergrund: Um die Inbetriebnahmen der jeweiligen Bauprojekte zu gewährleisten und mehr Qualifizierung bei der DB Netz AG in Eigenleistung durchzuführen, sind diese Instandhalterschulungen und dafür notwendige Lehr- bzw. Schulungsanlagen zwingend erforderlich.
Da die Technik - trotz Umsetzung der von der DB Netz AG vorgegebenen Standard-Schnittstellen - in der konkreten Umsetzung rechtlich geschützt und propritär ist, muss die entsprechende Schulungsanlage von Scheidt und Bachmann erworben werden.
Ein Ziel der Digitalen LST ist zwar die Standardisierung der Schnittstellen, um eine modulare und herstellerübergreifend kompatible LST-Landschaft zu ermöglichen. Jedoch führt die Standardisierung der Schnittstellen nicht zu einer Standardisierung der Technik des Bediensystems an sich. Diese sind nach wie vor herstellerspezifische Technik, die rechtlich geschützt ist (proprietäre Technik). Die DB Netz AG besitzt diesbezüglich keine Rechte. Infolge dessen ergeben sich Herstellerspezifika und technische Unterschiede hinsichtlich der tatsächlich verbauten LST-Technik ("vor" den Standardschnittstellen) und in den einzelnen Modulen. Eine Instandhalterschulung muss auf die Herstellerspezifika eingehen, welches nur mit einer entsprechenden herstellerspezifischen Schulungsanlage möglich ist. Trainiert wird dabei der Umgang mit den jeweiligen, herstellerspezifischen Komponenten im Wartungs- und Störungsfall sowie die Fehlersuche. Diese Anlage muss technisch identisch zu der realen Anlage in den Bauprojekten sein. Da kein anderen Hersteller in der Lage ist, ein nach den Lastenheftvorgaben der DB Netz AG entwickeltes iLBS zu bauen, gibt es keine Alternative oder Ersatzlösung für die Schulungsanlage von Scheidt und Bachmann. Andere Hersteller können die Firmenspezifika nicht nachbilden.
Sollten zukünftig weitere Signalbaufirmen das iLBS gemäß Lastenheftvorgaben umsetzen (können), wird von diesen ebenfalls eine Schulungsanlage benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme einer iLBS-Lehranlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.