Freigestellter Schülerverkehr Vincenzschule (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 4716
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rmv.de/c/de/start/rtv/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr Vincenzschule (3 Lose)
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Rheingau-Taunus-Kreis.
Die Vincenzschule ist eine staatlich anerkannte, bzw. staatlich genehmigte (in Bezug auf die Inklusive Grundschule) Ersatzschule. Bei der Vincenzschule handelt es sich um eine „Inklusive Grundschule“ sowie eine Schule mit den drei Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung und Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung“, „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung und Abteilung für kranke Schülerinnen und Schüler“. Es werden Schüler/-innen im Alter von ca. fünf bis 21 Jahren unterrichtet.
Vincenzschule – Bereich Lorch, Rüdesheim
Rheingau-Taunus-Kreis
Mit Planungsstand Januar 2023 sind schultäglich 39 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus den Ortschaften gem. der Schülerbeförderungsliste zu befördern, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Schüler angrenzender Ortschaften, dem Bereich zuzuweisen, um eine bessere Auslastung der Fahrzeugkapazität zu ermöglichen. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung (Hauseingang) abgeholt bzw. abgegeben, ggf. zur Betreuung (Geisenheim) befördert.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ sowie der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“, insbesondere hinsichtlich der Beförderungshöchstzeit, einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 5 Fahrzeugen zu fahren.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2023/2024 (1. Schultag: Montag, 04.09.2023) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (6 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7) und II.2.11).
Vincenzschule – Bereich Walluf, Eltville, Kiedrich, Oestrich-Winkel
Rheingau-Taunus-Kreis
Mit Planungsstand Januar 2023 sind schultäglich 54 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus den Ortschaften gem. der Schülerbeförderungsliste zu befördern, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Schüler angrenzender Ortschaften, dem Bereich zuzuweisen, um eine bessere Auslastung der Fahrzeugkapazität zu ermöglichen. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung (Hauseingang) abgeholt bzw. abgegeben, ggf. zur Betreuung (Geisenheim) befördert.
Hinweis: Im Rollstuhlfahrzeug ist 1 Schüler aus Eltville und 1 Schüler aus Geisenheim zu befördern.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“) und „KBR“ (Rollstuhl-Kleinbus). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ sowie der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“, insbesondere hinsichtlich der Beförderungshöchstzeit, einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 7 Fahrzeugen (6 Kleinbusse und 1 Rollstuhl-Kleinbus) zu fahren.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2023/2024 (1. Schultag: Montag, 04.09.2023) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (6 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7) und II.2.11).
Vincenzschule – Bereich Geisenheim
Rheingau-Taunus-Kreis
Mit Planungsstand Januar 2023 sind schultäglich 23 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus den Ortschaften gem. der Schülerbeförderungsliste zu befördern, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Schüler angrenzender Ortschaften, dem Bereich zuzuweisen, um eine bessere Auslastung der Fahrzeugkapazität zu ermöglichen. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung (Hauseingang) abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ sowie der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“, insbesondere hinsichtlich der Beförderungshöchstzeit, einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 3 Fahrzeugen zu fahren.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2023/2024 (1. Schultag: Montag, 04.09.2023) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (6 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7) und II.2.11).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV. (als Anlage H zum „Angebotsschreiben“ abzugeben)
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben".
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.12.2022. (als Anlage I zum „Angebotsschreiben“ abzugeben)
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein] (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.12.2022. (als Anlage J zum „Angebotsschreiben“ abzugeben)
[Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.]
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben".
- Angabe über mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, d.h. der Beförderung von schulpflichtigen Personen mit Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen, (vgl. Definition Schulformen des Hessischen Kultusministeriums ) gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes) oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen (vgl. § 1 Abs. 4 lit. g) Freistellungs-Verordnung), seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2020, 2021, 2022); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Es ist mindestens eine mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Dienstleistung anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).
Das Unternehmen muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes
-> als Unterauftragnehmer selbst
-> von Unterauftragnehmern oder
-> als Teil einer Bietergemeinschaft
darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist. Der Bieter muss folgenden Angaben machen: Auftraggeber mit Name des Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, erbrachte Jahresleistung in Besetztkilometer, Rechnungswert in EUR p.a., beauftragter Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten Leistung, Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge entsprechend der jeweiligen Fahrzeugkategorie, Anzahl der beförderten Personen, Erstellung der Tourenplanung, Anteil der erbrachten Leistung an der Gesamtleistung, Leistungserbringung als Auftragnehmer/Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden).
- Getrennt nach Losen: Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen. Der Bieter muss je kalkuliertem Fahrzeug folgende Angaben machen: Fahrzeugalter (Neufahrzeug, gebrauchtes Fahrzeug, Erstzulassung); bei gebrauchten Fahrzeugen: Stichtag des Fahrzeugaustauschs, falls das Höchstalter während der Vertragslaufzeit überschritten wird; vrsl. Alter des Austauschfahrzeugs; Anzahl der Sitz- und Rollstuhlplätze; Fahrzeugstandort (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage F1-F3 zum „Angebotsschreiben“, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden).
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben".
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht,
- Sonstige Angebotsunterlagen:
-> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
-> Anlagen B1, B2 und B3 zum „Angebotsschreiben“ („Preisblatt“, Excel-Tabellen) sind unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen auszufüllen. In allen Feldern sind Eintragungen vorzunehmen. Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
- Die Verpflichtungserklärung „Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
- Die Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- falls einschlägig: Anforderungen an die „Eignungsleihe“ siehe Vergabeunterlagen
- falls einschlägig: Nachweis der "Umsatzsteuerbefreiung" siehe Vergabeunterlagen
- Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anl. D zum„Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden)
- Vorlage der Tourenplanung und der Urkalkulation kann im Rahmen der Angebotsprüfung gefordert werden, siehe Vergabeunterlagen (Ziffer 8.B 6. Aufzählungspunkt und Ziffer 18.5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen"),
- Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
- Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)