Auf-/Umrüstung der Thales-DSTW-Schulungsanlage für das Projekt Digitaler Knoten Stuttgart (DKS) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62560
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Auf-/Umrüstung der Thales-DSTW-Schulungsanlage für das Projekt Digitaler Knoten Stuttgart (DKS)
Auf-/Umrüstung der Thales-DSTW-Schulungsanlage (Saonestraße 3, 60528 F-Niederrad) für das Projekt DKS auf den Stand der Technik des Bauprojektes (IBN-Stufe 1a)
Auf-/Umrüstung der Thales-DSTW-Schulungsanlage für das Projekt Digitaler Knoten Stuttgart (DKS)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Im Rahmen der Vorserienprojekte Digitale LST werden in vier Bauprojekten Digitale Stellwerke eingesetzt. Diese Vorserienprojekte umfassen den Umbau in Meitingen-Mertingen, Harz-Weser-Netz (Südharz), Koblenz-Trier und Harz-Weser-Netz (Braunschweig Süd). Jedes dieser Bauprojekte wird mit einem unterschiedlichen Industriepartner aus dem Sektor umgesetzt.
Für die Schulungen in Meitingen-Mertingen wurde eine Schulungsanlage der Firma Thales erworben, um die Mitarbeiter der DB Netz AG aus der Instandhaltung vor der Inbetriebnahme zu qualifizieren. Diese Anlage, die aktuell noch auf der Technik des Projektes Meitigen-Mertingen basiert, soll auf die Technik des Projektes Digitaler Knoten Stuttgart (DKS) umgerüstet und weiterverwendet werden. Um die Inbetriebnahme des DKS zu gewährleisten, sind diese Instandhalterschulungen zwingend erforderlich.
Ein Ziel der Digitalen LST ist zwar die Standardisierung der Schnittstellen, um eine modulare und herstellerübergreifend kompatible LST-Landschaft zu ermöglichen. Jedoch führt die Standardisierung der Schnittstellen nicht zu einer Standardisierung der Zentraleinheit des Stellwerks an sich und der jeweiligen Technik der Feldelemente. Diese sind nach wie vor herstellerspezifische Technik, die rechtlich geschützt ist (proprietäre Technik). Die DB Netz AG besitzt diesbezüglich keine Rechte. Infolge dessen ergeben sich Herstellerspezifika und technische Unterschiede hinsichtlich der tatsächlich verbauten LST-Technik ("vor" den Standardschnittstellen) und in den einzelnen Modulen. Eine Instandhalterschulung muss auf die Herstellerspezifika eingehen, welches nur mit einer entsprechenden herstellerspezifischen Schulungsanlage möglich ist. Trainiert wird dabei der Umgang mit den jeweiligen, herstellerspezifischen Komponenten im Wartungs- und Störungsfall sowie die Fehlersuche. Diese Anlage muss technisch identisch zu der realen Anlage im Projekt DKS sein. Deshalb soll die bereits beschaffte Thales-(jetzt: GTS) Schulungsanlage auf diesen Stand aufgerüstet werden.
Da sowohl in Meitigen-Mertingen als auch im DKS die Stellwerksanlage von Thales gebaut wird, gibt es keine Alternative oder Ersatzlösung für die Schulungsanlage. Andere Hersteller können die Thalesspezifika nicht nachbilden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auf-/Umrüstung der Thales-DSTW-Schulungsanlage für das Projekt Digitaler Knoten Stuttgart (DKS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.