SIS100 - dünnwandige Quadrupolkammern mit sternförmigem Querschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 33/50014217
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
SIS100 - dünnwandige Quadrupolkammern mit sternförmigem Querschnitt
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird derzeit am
Standort der GSI in Darmstadt eine der weltweit modernsten Teilchenbeschleuniger-
und Experimentieranlage errichtet. Der unter internationaler Beteiligung
entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient zur wissenschaftlichen
Grundlagenforschung und zu Forschungszwecken in zahlreichen angewandten
Wissenschaftsdisziplinen. Die Aufgabe zur Realisierung der Anlage wurde an
die im Jahre 2010 gegründete FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum
für Schwerionenforschung führt im Rahmen geschlossener Vereinbarungen
mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Aufgaben
durch und übernimmt u.a. bestimmte Beschaffungsprozesse. Für den Kernbeschleuniger
der FAIR Anlage, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden
acht Vakuumkammern benötigt, die als Strahlrohre in ausgewählten supraleitenden
Quadrupolmagneten zum Einsatz kommen werden. Diese werden in
den Magnetjochs installiert und innerhalb einer kryogenen Umgebung bei
Temperaturen des flüssigen Heliums betrieben.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Inhalt der Ausschreibung ist die Produktion und Lieferung von insgesamt 8
dünnwandigen, rippen- oder rippen- und sickenverstärkten Vakuumkammern
mit sternförmiger Querschnittsapertur, die Beschaffung und/oder Herstellung
aller zur Fertigung notwendigen Halb- oder Werkzeuge sowie die Durchführung
aller geforderten Abnahmetests. Vier von den zu produzierenden Kammern
haben eine Länge 1426 mm, die anderen vier sind 1919 mm lang. Unter Betriebsbedingungen
werden die inneren Kammerwände gleichzeitig als ausgedehnte
Kaltfläche einer sehr effizienten Kryopumpe verwendet, um extrem
geringe Vakuumdrücke innerhalb der Röhren zu erzeugen. Um hinreichend
tiefe Wandtemperaturen zu erreichen, sind die Kammern auf ihrem Umfang mit
einem aus 4 Kühlröhrchen bestehenden Kühlkreislauf ausgestattet, der im
Betrieb mit flüssigem Helium durchströmt wird. Aufgrund dessen können die
Kammern als röhrenförmige Vakuumpumpen aufgefasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYWVW7FUMV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI GmbH ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI GmbH geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI GmbH dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI GmbH geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI GmbH. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI GmbH durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland