Stromlieferung in Form der Beteiligung an einem Stromfonds Referenznummer der Bekanntmachung: Heusenstamm - HEUSSEN-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heusenstamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung in Form der Beteiligung an einem Stromfonds
Die Stromlieferung erfolgt in Form des Beitritts zu einem Stromfonds, dort im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages.
Magistrat der Stadt Heusenstamm
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Diese Ausschreibung im EU-weiten Offenen Verfahren nach VgV umfasst die in dem Leistungsverzeichnis näher beschriebene Lieferung von Strom. Die Stromlieferung erfolgt in Form des Beitritts zu einem Stromfonds, dort im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Um die starken Preisschwankungen am Strommarkt besser nutzen zu können, werden bei einer Beteiligung an einem Stromfonds die erforderlichen Strommengen mehrerer Kunden gebündelt und die Beschaffungszeitpunkte flexibel gestaltet. Der Bieter muss den Großhandelsmarkt beobachten und zu jeweils strategisch günstigen Zeitpunkten Teilmengen ordern. Der erzielte Preis wird sodann ohne Aufschläge direkt an die Kunden weitergegeben.
Das Modell bleibt dem Bieter überlassen.
Die hier ausgeschriebene Lieferung von Strom wird auf dem Gemeindegebiet der Stadt Heusenstamm (Hessen), Bundesrepublik Deutschland, erbracht. Gegenstand sind alle Strom-Abnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Lieferstellen Strom) genannt sind. Dies sind insbesondere
- 8 RLM Sondervertrags-Abnahmestellen-Niederspannung mit Leistungsmessung
- 70 öffentliche Einrichtungen Tarif-Abnahmestellen-Niederspannung ohne
Leistungsmessung
- 55 Straßenbeleuchtung-Abnahmestellen Niederspannung ohne Leistungsmessung
- 6 Verkehrsanlagen
Einzelheiten der anzubietenden Lieferung ergeben sich aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Der Lieferungsbeginn ist der 01.04.2023, 00.00 Uhr; Leistungsende ist der 31.03.2027, 24.00 Uhr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr, wenn es nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt damit 6 Jahre.
Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beträgt rund 3,31 Mio. kWh/Jahr.
Die Stromlieferung erfolgt an die in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen.
Es besteht eine Verlängerungsoption um zweimalig je ein weiteres Jahr.
Die Lieferung von elektrischer Energie im Sinne einer Beteiligung an einem Stromfonds ab dem 01.04.2023 erfolgt für die Stadt Heusenstamm für einen Zeitraum von 4 Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption um zweimalig je ein weiteres Jahr (also längstens bis zum 31.03.2029)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen
- Zugelassen sind Bieter, die bei der Regulierungsbehörde eine Anzeige gem. § 5 EnWG abgeben haben. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben ihrem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug beizulegen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000.- € für Sach-, Vermögens- und Personenschäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird
2) Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Lieferung von Strom zum Inhalt haben.
Zu 1): Die Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung betragen 1 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und Personenschäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr.
Zu 2): Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss mindestens 1.500.000.- € (netto)/Jahr betragen haben.
Es sind Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Benennung von mindestens 2 Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Lieferung vergleichbar sind. Vergleichbar sind die in der Referenz aufgeführten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, wenn
• die Lieferung von elektrischer Energie an öffentliche oder private Auftraggeber über mindestens 2 volle Geschäftsjahre erfolgte und mindestens 2,0 Mio. kW/h pro Jahr umfasste.
Zugelassen sind Bieter, die bei der Regulierungsbehörde eine Anzeige gem. § 5 EnWG abgeben haben.
Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben ihrem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug beizulegen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aufgrund des Artikels 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss der Bieter eine Eigenerklärung zu diesem Artikel abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)