Verbrauchsmaterial für Handtuchrollenspender Referenznummer der Bekanntmachung: A 301/22-352
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: +49 6151 / 16-24553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbrauchsmaterial für Handtuchrollenspender
Beschaffung von Verbrauchsmaterial für bestehende Papierrollenhandtuchspender und die Ersatzbeschaffung von Papierrollenhandtuchspendern für den gesamten
Bereich der Technischen Universität Darmstadt.
Technische Universität Darmstadt Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt
Die TU Darmstadt nutzt eigene Kimberly-Clark AQUARIUS Rollenhandtuchspender. Die zu beschaffenden Papierhandtücher müssen für diese Spender passend sein. Dabei müssen nicht zwangsläufig Papierhandtücher der Marken von Kimberly-Clark angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hegro Eichler GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64572
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.igefa.de/hegro-eichler-gmbh-frankfurt-am-main
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDQYWVTAB16P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland