Erweiterung Bestand LTE-Router für die Fahrzeugflotte der HEAG mobilo GmbH
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Bestand LTE-Router für die Fahrzeugflotte der HEAG mobilo GmbH
Immer mehr Geräte in den Fahrzeugen der HEAG mobilo GmbH benötigen eine Datenverbindung ins Internet bzw. ins Unternehmens-Netzwerk. Um den Einsatz von Sim-Karten zu begrenzen und um die Komplexität im Netzwerk zu senken, soll
die Fahrzeug-Kommunikation zentral über einen Fahrzeugrouter erfolgen. Dieser Gedanke wurde bei der Neubeschaffung der 25 neuen Straßenbahn vom Typ ST15 der
Fa. Stadler umgesetzt, die bereits ab Werk mit einem zentralen Fahrzeugrouter an die HEAG mobilo ausgeliefert wurden und werden. Für die Administration der bereits vorhandenen Hardware wurde zudem eine zentrale Verwaltungssoftware
angeschafft. Die weitere Ausrüstung der Bestandsflotte soll mit LTE-Routern erfolgen, die in die vorhandenen Verwaltungssoftware integriert werden können.
Die HEAG Mobilo GmbH plant die Beschaffung von insgesamt 175 LTE-Routern in 42 Straßenbahnen, 33 Beiwagen und ca. 100 Linienomnibussen. Die zu beschaffenen Router müssen sich nahtlos in die vorhandene Systemarchitektur integrieren
lassen und müssen kompatibel zur bestehenden Verwaltungssoftware sein. Zur Erweiterung der bereits vorhandenen bzw. im Zulauf befindlichen Hard- und Software
für mobile Netzwerkverbindungen der Fahrzeuge der HEAG mobilo werden daher produktscharf LTE-Router eines bestimmten Herstellers beschafft. Neu- und
Ersatzbeschaffungen erfolgen daher ausschließlich mit Produkten des nachfolgend genannten Herstellers. Der Auftraggeber verfolgt insoweit aus technischen und
organisatorischen Gründen eine Ein-Hersteller-Strategie. Zudem sind Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für die Systeme/Komponenten ausgeschrieben. Diese haben durch geschultes Fachpersonal
zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
• Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
-nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13
Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO.
Im Hinblick auf § 13 Abs. 3 SektVO wurden alle möglichen Szenarien zur Erweiterung des Bestands der LTE-Router unter Beibehaltung der vorhandenen Verwaltungssoftware, auch mit technischer und juristischer Unterstützung, geprüft.
Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der benötigten Funktionalitäten nur dann sicher, wirtschaftlich, reibungslos und risikoarm darzustellen ist, wenn dafür ein Hersteller durchgehend beauftragt wird und dessen bereits eingesetzte Produkte entsprechend ausgebaut werden. Dafür sprechen u. a. Vorteile bei der Vermeidung von Risiken beim Datenaustausch durch Anbindung von externen Komponenten. Die Systeme müssen eineindeutig miteinander kommunizieren, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Verwendung von Systemen verschiedener Hersteller bietet stets die latente Gefahr fehlender oder zumindest eingeschränkter Interoperabilität.
Eine etwaige Ursachenfindung gestaltet sich dann als personalund
ressourcenintensiv.
Zudem können einige Funktionen aufgrund der Kommunikation zwischen verschiedenen Produkten aus technischen Gründen nicht über Standardschnittstellen erfolgen, ohne dadurch die Funktionsfähigkeit der Produkte zu beinträchtigen.
Die Ein-Hersteller-Strategie ist vorliegend die beste Möglichkeit, um Risiken aus der Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten zu minimieren. Die zusätzliche Komplexität durch Standardschnittstellen zwischen Systemen
unterschiedlicher Hersteller erzeugt ein zusätzliches und in diesem Fall vermeidbares Risiko. Ein Kompletttausch der bereits vorhandenen Soft- und Hardware würde zudem einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand für z.B. Implementierung, Schulung, Anpassung der bestehenden Infrastruktur nach sich ziehen.
Die verschiedenen Möglichkeiten (Parallelbetrieb / Systemwechsel) wurden gegeneinander abgewogen und führen zu dem Ergebnis, das die Beauftragung eines Dritten, plausibel aus technischen und praktischen Gründen unmöglich ist.
Dieses Ergebnis wurde durch die von der HEAG mobilo durchgeführten Markterkundung bestätigt. Die Erweiterung des Bestands der LTE-Router kann somit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden. Auf eine wettbewerbliche Vergabe kann daher vorliegend verzichtet werden.
Es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, die die Anforderungen erfüllen, und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Eine Prüfung auf vernünftige
Alternativen oder Ersatzlösungen ist erfolgt, solche konnten bei den gegebenen Auftragsvergabeparametern, die insoweit nachvollziehbar und gerechtfertigt sind, aber nicht ermittelt werden.
Der Auftrag soll an die:
Inter Data Systems GmbH
Wilhelm-Röntgen-Str. 11
63477 Maintal
vergeben werden.
Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).