Probenahme, Analytik und gutachterliche Bewertung von mineralischen Abfällen aus der Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63432
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Probenahme, Analytik und gutachterliche Bewertung von mineralischen Abfällen aus der Infrastruktur
Probenahme, Analytik und gutachterliche Bewertung
von mineralischen Abfällen aus der Infrastruktur
Regionallos Mitte
Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen in der Region Mitte der DB Netz AG, soweit diese nicht unter das Los 8 fallen.
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Regionallos Nord
Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen in der Region Nord der DB Netz AG, soweit diese nicht unter das Los 8 fallen.
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Regionallos Ost
Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen in der Region Ost der DB Netz AG, soweit diese nicht unter das Los 8 fallen.
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Regionallos Südost
Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Hessen, Bayern
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen in der Region Südost der DB Netz AG, soweit diese nicht unter das Los 8 fallen.
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Regionallos Süd
Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen in der Region Süd der DB Netz AG, soweit diese nicht unter das Los 8 fallen..
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Regionallos Südwest
Bundesländer: Baden-Württemberg (zuzüglich der deutschen Strecken auf Schweizer Hoheitsgebiet), Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Bayern, Thüringen
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen in der Region Südwest der DB Netz AG, soweit diese nicht unter das Los 8 fallen.
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Regionallos West
Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen in der Region West der DB Netz AG, soweit diese nicht unter das Los 8 fallen.
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Bundesweits Los für HA+/HA-Strecken
alle Bundesländer
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate bis zum 31.12.2024 verlängert werden.
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Erstellung von Gutachten nach den Regelungen der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung („Mantelverordnung“), in Verbindung mit DB RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 für Baustellen auf den HA+-Strecken in den Regionen Mitte, Nord, Süd, Südwest und West, und auf den HA-Strecken in den Regionen Ost und Südost.
Inhaltlich untergliedern sich die Leistungen je Los in folgende Leistungscluster:
Pos. 1.: Terminabstimmung und Koordination von Betra-Leistungen (inkl. Beantragung von Betrieblichen Anordnungen (BA), Netzsperrungen)
Pos. 2.: Bereitstellung von Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Gleisbereich
Pos. 3.: Akkreditierte Entnahme von Proben (Altschotter, Bettungsreinigungsmaterial und Boden sowie von mineralischen Bauabfällen mit BÜB/SiPo und Transport der Proben in ein Labor)
Pos. 4.: Chemische Analysen (der Proben in einem akkreditierten Labor (gemäß Mantelverordnung, DB-RiLi 880.4010 „Schotter aus Gleisbaustellen/Umgang mit Gleisschotter“ (neu) und/oder LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand: 05.11.2004 und DB-Richtlinie 880.4010 „Verwertung von Altschotter“ Stand 01/2009 sowie länderspezifischer Besonderheiten und -parameter) und Analysedatenübermittlung (monatlich und jährlich)
Pos. 5.: Erstellung eines Gutachtens (mit einer länderspezifischen Einstufung des Abfalls (gefährlich und nicht gefährlich)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietererklärung/Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder Erklärungen im Einzelnen:
- Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
- Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das
Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/ Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
- Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
- Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den
vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
- Versicherung, entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
- Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
- Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
- Versicherung, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- Versicherung, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- Versicherung, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder:
Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Mind. 1 Referenz, die von der Größenordnung und der zeitlichen
Bündelung (viele Probenahmen/Analysen und Gutachten in kurzer Zeit) vergleichbar mit
der zu erbringenden Leistung ist.
Als vergleichbar werden Referenzen aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht
früher als 31.12.2019) angesehen, bei denen mindestens 20% der Schätzmengen an
Analysen für die Grundlaufzeit des Vertrages in einem Zeitraum von drei Monaten
erbracht wurden (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers).
Entscheidend für die erforderliche Anzahl an Analysen ist das Los, auf das der Bewerber
anbieten möchte. Sofern ein Angebot für mehrere Lose abgegeben werden soll, ist das
Los mit der höchsten Anzahl an Analysen entscheidend.
Nachweis, dass mindestens 5 Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die folgende
Ausbildung/Berufserfahrung vorweisen können:
- Zeugnisse oder Ausbildungsnachweise in den Fachrichtungen Geowissenschaften,
Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar (Hochschulabschluss, min. Bachelor
oder vergleichbar) oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker,
Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar)
- Nachweise der Berufserfahrung in Form von Bestätigungen des Arbeit-/Referenzgeber
(Mindestanforderung: 1 Jahr Berufserfahrung (wenn Hochschulabschluss); ansonsten
min. 3 Jahre)
Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im
Gleisbereich“
- Gültiges Akkreditierungszertifikat für Probenahme und Analytik einer nach DIN EN
ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen und Nachweisen sind folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
- Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
- Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Probenahme- oder
Analyseleistungskapazitäten beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO), sind bei Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise des/ der fremden Unternehmen(s) vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für die Ausschreibung zu benennen und dass er im Falle der Zuschlagserteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung stellen wird
- Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit
Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
- Die aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 10 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.