EÜ Frankfurter Landstraße Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37202
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
NT87: Ersatz der im Entwurf vorgesehenen Fertigteilelemente im Bereich der Achse A200 durch eine Ortbetonwinkelstützwand.
Durch den Wechsel der Stützwandbauart von Ortbetonwand auf Winkelstützwände in Fertigteilbauweise gemäß EP ergibt sich ein Versatz zwischen der Vorderkante (VK) der Fertigteilelemente und der VK der Ortbeton-Stützwand. Hieraus resultiert eine unschöne „Dreckecke“, die auch durch Fahrzeuge der Straßenreinigung nur schwer zu reinigen sind. Der Versatz erhöht weiterhin das Risiko, dass die Ecke durch Fahrzeuge des MIV angefahren und beschädigt wird. Für Fußgänger und Radfahrer, welche die Anliegerstraße ebenfalls nutzen, stellt der Versatz ebenfalls ein Risiko, z.B. in Form einer „Stolperfalle“ dar.
Die o.g. Leistungsänderung wird auf Änderungswunsch des Straßenbaulastträgers, Stadt Hanau, ausgeführt.
Für den Auftragnehmer der Hauptbaumaßnahme ist die o. g. Leistung, insbesondere im Zusammenhang mit den damit verbundenen Leistungen des HLV im Zuge der Bauausführung notwendig.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da eine Abgrenzung des Gewährleistungsanspruches dann nicht mehr möglich wäre. Darüber hinaus stehen nur begrenzt BE-Flächen zur Verfügung, die durch den AN der Hauptbaumaßnahme vollständig beansprucht werden. Weiterhin würde ein Wechsel des AN negative Auswirkungen auf den Terminplan und Sperrpausen verursachen, die Behinderungen im Bauablauf des AN des Hauptauftrages herbeiführen.