Ausschreibung Nr. 23-0005 Ziehenschule mit Ernst-Reuter-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 0005/2023
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Nr. 23-0005 Ziehenschule mit Ernst-Reuter-Schule
Essensversorgung Ziehenschule mit Ernst-Reuter-Schule im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
Essensversorgung Ziehenschule mit Ernst-Reuter-Schule im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
Sonstige Optionen:
- Weitere Verpflegungsdienstleistungen innerhalb der Schule (Frühstück, Nachmittagssnack u. ä.) sind möglich. Jedoch keine außerschulische Veranstaltungen (externes Catering)
Beginn: (04.09.2023) Ende: (04.07.2025) plus Optionsrecht des Auftraggebers den Vertrag 4 x um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
- Kriterium: Produktqualität: 40%
- Kriterium: Servicequalität/ Qualitätsmanagement: 30 %
- Kriterium: Preis: 30 %
Die Zuschlagskriterien (II.2.5) setzen sich aus den folgenden Unterkriterien zusammen: Produktqualität (40%):1.Musterspeisepläne (20%); 2.Rezepturen (20%); Service-/QM (30%):1.Kommunikationsmanagement (15%); 2.Verpflegungskonzept (15%); Preis (30%). Die Laufzeit (II.2.7) kann viermal um je ein Schuljahr verlängert werden. Anforderungen der Vergabeunterlagen per E-Mail an [gelöscht] (kostenlos)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Die Verpflichtungserklärungen für Verleih- und/oder Unterauftragnehmer. Auf die Regelung des § 7 HVTG wird verwiesen.
- Erklärungen des Bieters, dass das Unternehmen sich kein Fehlverhalten einer Person nach § 123 Abs. 3 GWB zurechnen lassen muss, die wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten festgesetzt wurde, sowie das keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind diese Eigenerklärungen durch d. bevollm. Vertreter abzugeben. Er erteilt diese Auskunft für jedes Mitglied der BG.
, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Erklärungen des Gesamtumsatzes des/ der Bieters/ Bietergemeinschaft und des Umsatzes für die zu vergebenden Leistung entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021). Sofern aufgrund von Neugründung (o.ä.) keine Umsatzzahlen vorliegen/ erzielt wurden, ist eine entsprechende Begründung erforderlich.
- Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind, jeweils getrennt nach fest angestellten und geringfügig beschäftigten Mitarbeitern nach § 25 KonzVGV. Bei BG ist diese Eigenauskunft durch d. bevollm. Vertr. abzugeben. Er erteilt diese Auskunft für jedes Mitglied der Gemeinschaft.
siehe hierzu auch VI.3
Referenzliste des Bieters gemäß § 25 KonzVGV mit mind. 1 und max. 3 in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021) in Art und Umfang erbrachten und vergleichbaren Leistungen; es gelten ausschließlich die Angaben auf diesem Formblatt. Sofern kein Referenz-Objekt vorhanden ist, muss alternativ eine ausführliche Beschreibung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung gewährleistet werden kann, eingereicht werden. Bei BG ist diese Eigenauskunft durch d. bevollm. Vertr. abzugeben. Er erteilt diese Auskunft für jedes Mitglied der Gemeinschaft.
- siehe hierzu auch VI.3
Damit die Referenz als vergleichbar gilt, müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Referenz muss der Küchenart entsprechen, die ausgeschrieben ist;
- die ca. Essenszahl pro Referenzobjekt muss mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Erfahrungswerten der bisherigen Essensversorgung identisch oder höher sein;
- das im Referenzobjekt eingesetzte Personal muss durch den Bieter gestellt worden sein;
- die Dauer des Leistungszeitraumes des Referenzobjektes muss mindestens 2 Jahre oder länger betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter III.1.1-3 verlangten Erklärungen/Nachweise sind mittels der der Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter in Anlage 1 - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - zu erbringen. Der Begriff Bieter beinhaltet auch eine Bietergemeinschaft. Die gegenständlichen Regelungen sind in Anlage 1 detailliert dargestellt. Ist vom Bieter beabsichtigt sich auf Eignungsleihe durch dritte Unternehmen (Dritte) zu berufen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der von dem Dritten übernommenen Leistungen zweifelsfrei angeben, diesen benennen und mittels einer Verpflichtungserklärung nachweisen, dass er auf die Mittel unwiderruflich zugreifen kann und der Dritte für die Vertragsausführung mit ihm haftet. Für den Fall der Unterbeauftragung eines Dritten hat er diese Erklärungen/Nachweise spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Erfüllt der Dritte die Eignungsanforderungen nicht oder wäre er nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen, hat der Bieter ihn zu ersetzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der ein der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]