Üst Gambach - ESTW Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62859
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Üst Gambach - ESTW
Üst Gambach - ESTW
ESTW-UZ Würzburg SIMIS-C, Überleitstelle Gambach [Üst NGAM]
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU:
Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrag 5. Zulässig gemäß gemäß
SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf
Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt
werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von
bestehenden ESTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a.
wegen der Änderung und Anpassung von bestehender Hard- und Software. Des Weiteren sind EBAZulassungen
für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit
ESTW-A).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Üst Gambach - ESTW
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.