2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
45 - Ausführung der Grundleitungen (GL) (Abwasserleitungen, Form- und Verbindungsstücke) in Polypropylen (PP-MD) statt in High-Density-Polyethylen (PE-HD) , teilweise Änderung der Durchmesser
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
45 - Ausführung der Grundleitungen (GL) (Abwasserleitungen, Form- und Verbindungsstücke) in Polypropylen (PP-MD) statt in High-Density-Polyethylen (PE-HD) , teilweise Änderung der Durchmesser
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die Herstellung der Ebenen -1, -3, -4 inklusive aller vorgesehenen GL. Da die GL sukzessive während der Herstellung der Bewehrungsarbeiten installiert werden müssen, kann die Leistung nicht von einem weiteren AN ausgeführt werden. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des beengten Baufeldes inklusive der Lagerung auf dem Deckel und der Einbringung des Materials in die unteren Ebenen des Rohbaus ist ohne massive Störungen, gegenseitige Behinderungen und damit erhebliche terminliche Schwierigkeiten nicht möglich. Die entstehenden Verzögerungen hätten große Auswirkungen auf den Bauablauf der Hauptbaumaßnahmen und den engen Gesamtterminplan. Zudem wäre für den AG ggf. nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.