Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition auf dem Rangierbahnhof Maschen für die DB Netz AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60361
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition auf dem Rangierbahnhof Maschen für die DB Netz AG
Durchführung der Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem Rangierbahnhof Maschen
21220 Seevetal/ OT Maschen
Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem Rangierbahnhof Maschen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition auf dem Rangierbahnhof Maschen für die DB Netz AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30419
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.