Fachplanungsleistungen für den Neubau des Familienzentrums "RoBBe" (Rodenbacher Bildungs- und Begegnungsstätte) Referenznummer der Bekanntmachung: VgV FP 2-4 RoBBe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodenbach
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63517
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rodenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für den Neubau des Familienzentrums "RoBBe" (Rodenbacher Bildungs- und Begegnungsstätte)
Vergabe der Grundleistungen und besonderer Leistungen im Rahmen von Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern TGA (Los 2) Lph 1-4 sowie 5-9, Bauphysik (Los 3) Lph 1-4 sowie 5-7 und Brandschutz (Los 4) Lph 1-4 sowie 5 und 8
TGA-Planungsleistungen, Leistungsphasen 1 bis 4 und 5 bis 9 (Grundleistungen und Besondere Leistungen)
Rodenbach
Die Gemeinde Rodenbach plant unmittelbar in der Nachbarschaft zum Rathaus den Neubau der Rodenbacher Bildungs- und Begegnungsstätte, kurz RoBBe. Die Gemeinde Rodenbach hat dazu im Jahr 2020 einen Architektenwettbewerb nach RPW durchgeführt. Der 1. Preis ging u.a. an das Büro mvm + starke architekten PartGmbB, Köln, mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln. Nach Verhandlung wurden beide Bü-ros mit der Planung beauftragt. Deren Entwurf besteht aus einer Kindertagesstätte und einem Familienzentrum mit generationsübergreifendem Angebot. Das bestehende Kindergartengebäude wird abgerissen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten.
Bei dem Kindertagesstätten-Neubau handelt es sich um eine 7-gruppige Kindertagesstätte, gegliedert in drei Gruppen für über dreijährige Kinder (Ü3), drei Hort-Gruppen für Kinder ab dem Schuleintritt bis 12 Jahren (Ü6) und einer Krippengruppe ab dem vollendeten 2. Lebensjahr (U3). Zusätzlich sind Integrationsplätze im Hort sowie in den Kindergarten-Gruppen vorgesehen.
Bei dem Neubau des Familienzentrums „RoBBe“ handelt es sich um ein Gebäude, dass die Bedürfnisse vieler unterschiedlicher sozialer Nutzungsmöglichkeiten erfüllen soll. Vor allem die sinnvolle Verknüpfung der für die einzelnen Nutzungen geplanten Räume steht im Vordergrund. Die Wettbewerbsentwürfe liegen als Anlagen bei.
Ein Anschluss des Familienzentrums an das bestehende Rathaus über einen verglasten Gang im 1. OG soll noch geprüft werden. Inwieweit das bestehende Rathaus mit an die neu zu errichtende Technikzentrale für Kita und FZ angeschlossen werden kann, ist ebenfalls zu prüfen.
Insgesamt werden rd. 3.600 m² BGF (ca. 2.300 m² Kita, ca. 1.300 m² FZ) bzw. rd. 3.190 m² Nutzflächen berührt. Die Baukosten (KG 300 + 400) wurden auf rund 7,7 Mio. € (Stand 11/2020) brutto geschätzt.
Es sollen nun folgende Planungsleistungen in Gestalt sämtlicher Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen der jeweils einschlägigen Leistungsbilder der HOAI 2021 bzw. AHO (Bauphysik) vergeben werden (siehe auch in Vergabeunterlagen befindliche Vertragsmuster):
- Los 2: TGA (HLS+Klimatisierung+ELT) Lph 1-4 und Lph 5-9
- Los 3: Bauphysik/-akustik/Wärmeschutzplanung/Energiebilanz Lph 1-4 und 5-7
- Los 4: Brandschutzplanung Lph 1-4 und 5 + 8
Die Planungsleistungen in dem Leistungsbild Tragwerkplanung (Los 1) werden zum Zeitpunkt der Ausschreibung in einem bereits laufenden Vergabeverfahren vergeben.
Konkret zu berücksichtigende Förderprogramme stehen derzeit noch nicht fest, die Realisierung des Gesamtprojektes ist jedoch nur mit einer entsprechenden Förderung möglich. Sollte keine Förderung erfolgen, besteht die Möglichkeit, dass nach Stufe 1 die Stufe 2 nur für die Ausführung der Kita beauftragt werden kann. Die jeweiligen Förderkriterien sind bei der Abwicklung des Bauvorhabens zwingend zu beachten.
Die Kita (1. Bauabschnitt) soll im Jahr 2024/25 fertiggestellt werden, das Familienzentrum (2. Bauabschnitt) im Jahr 2026.
Die AG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung gemäß der Leistungsbeschreibung. Mit Vertragsschluss werden die für die Beauftragungsstufe 1 vorgesehenen Besonderen und Grundleistungen des Leistungsbildes in den LP 1-4 HOAI beauftragt.
Die weitere Beauftragung des AN für die Beauftragungsstufe 2 vorgesehenen Grundleistungen der LP 5-9 sowie den dargestellten besonderen Leistungen ist als Option vorbehalten, setzt die Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Baurechtsschaffung und Fördermittelbewilligung voraus und erfolgt insbesondere abhängig von der Fortsetzung des Projektes, zufriedenstellender Leistungserbringung des AN und guter Zusammenarbeit, wobei die AG berechtigt ist, auch lediglich einzelne Leistungen zu beauftragen. Eine solche weitere Beauftragung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die AG erfolgt.
Wenn die AG eine weitere Beauftragungsstufe beauftragt, dann umfasst dies nicht die Beauftragung von besonderen Leistungen. Die Beauftragung von besonderen Leistungen erfordert, dass die besonderen Leistungen explizit ebenfalls beauftragt werden.
Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung. Er hat insbesondere auch keine Ansprüche wegen Nichtbeauftragung (insbesondere auf Ansprüche auf Vergütung, Schadenersatz, sonstige Aufwendungen wie Vorhaltekosten oder Ersatz entgangenen Gewinns, etc.).
Planungsleistungen Bauphysik, Bauakustik, Wärmeschutzplanung, Energiebilanz, Leistungsphasen 1 bis 4 und 5 bis 7
Rodenbach
Wie Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung zu Los 2
Die AG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung gemäß der Leistungsbeschreibung. Mit Vertragsschluss werden die für die Beauftragungsstufe 1 vorgesehenen Besonderen und
Grundleistungen des Leistungsbildes in den LP 1-4 HOAI beauftragt.
Die weitere Beauftragung des AN für die Beauftragungsstufe 2 vorgesehenen Grundleistungen der LP 5-7 sowie den dargestellten besonderen Leistungen ist als Option vorbehalten, setzt die Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Baurechtsschaffung und Fördermittelbewilligung voraus und erfolgt insbesondere abhängig von der Fortsetzung des Projektes, zufriedenstellender Leistungserbringung des AN und guter Zusammenarbeit, wobei die AG berechtigt ist, auch lediglich einzelne Leistungen zu beauftragen. Eine solche weitere Beauftragung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die AG erfolgt.
Wenn die AG eine weitere Beauftragungsstufe beauftragt, dann umfasst dies nicht die Beauftragung von besonderen Leistungen. Die Beauftragung von besonderen Leistungen erfordert, dass die besonderen Leistungen explizit ebenfalls beauftragt werden.
Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung. Er hat insbesondere auch keine Ansprüche wegen Nichtbeauftragung (insbesondere auf Ansprüche auf Vergütung, Schadenersatz, sonstige Aufwendungen wie Vorhaltekosten oder Ersatz entgangenen Gewinns, etc.).
Brandschutzplanung, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 5 und 8
Rodenbach
Wie Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung zu Los 2
Die AG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung gemäß der Leistungsbeschreibung. Mit Vertragsschluss werden die für die Beauftragungsstufe 1 vorgesehenen Besonderen und
Grundleistungen des Leistungsbildes in den LP 1-4 HOAI beauftragt.
Die weitere Beauftragung des AN für die Beauftragungsstufe 2 vorgesehenen Grundleistungen der LP 5 und 8 sowie den dargestellten besonderen Leistungen ist als Option vorbehalten, setzt die Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Baurechtsschaffung und Fördermittelbewilligung voraus und erfolgt insbesondere abhängig von der Fortsetzung des Projektes, zufriedenstellender Leistungserbringung des AN und guter Zusammenar-beit, wobei die AG berechtigt ist, auch lediglich einzelne Leistungen zu beauftragen. Eine solche weitere Beauftragung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die AG erfolgt.
Wenn die AG eine weitere Beauftragungsstufe beauftragt, dann umfasst dies nicht die Beauftragung von besonderen Leistungen. Die Beauftragung von besonderen Leistungen erfordert, dass die besonderen Leistungen explizit ebenfalls beauftragt werden.
Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung. Er hat insbesondere auch keine Ansprüche wegen Nichtbeauftragung (insbesondere auf Ansprüche auf Vergütung, Schadenersatz, sonstige Aufwendungen wie Vorhaltekosten oder Ersatz entgangenen Gewinns, etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grebenhain
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36355
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Bauphysik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brandschutzplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, die bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden können. Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über subreport elvis einzureichen.
2. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotslegung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
3. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber
unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
4. Auskünfte zum Teilnahmewettbewerb werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 01.06.2022, 10.00 Uhr bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform subreport elvis eingegangen sind.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport elvis zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5. Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur
Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
6. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal subreport elvis erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des GWB. Insbesondere wird auf die §§ 134, 135 und 160 GWB normierten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]