11 CT-Krane Vergabepaket 1 (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63736
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
11 CT-Krane Vergabepaket 1 (3 Lose)
11 CT-Krane Vergabepaket 1 (3 Lose)
Los 1 - Köln (7 Krane)
Los 2 - Kornwestheim (2 Krane)
Los 3 - Augsburg (2 Krane)
Los 1 - 7 Stück CT-Krane Umschlagbahnhof Köln
Köln
Ersatzinvestionsprogramm (EIK); Los 1 - 7 Stück CT-Krane für Umschlagbahnhof Köln, Los 2 - 2 Stück für Kornwestheim, Los 3 - 2 Stück für Augsburg
Los 2 - 2 Stück CT-Krane für Umschlagbahnhof Kornwestheim
Kornwestheim
Ersatzinvestionsprogramm (EIK); Los 1 - 7 Stück CT-Krane für Umschlagbahnhof Köln, Los 2 - 2 Stück für Kornwestheim, Los 3 - 2 Stück für Augsburg
E1626645400
Los 3 - 2 Stück CT-Krane für Umschlagbahnhof Augsburg
Augsburg
Ersatzinvestionsprogramm (EIK); Los 1 - 7 Stück CT-Krane für Umschlagbahnhof Köln, Los 2 - 2 Stück für Kornwestheim, Los 3 - 2 Stück für Augsburg
E1636792900
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis/ Erklärungen, über die Eintragungen in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Handelsregister seines Wohnsitzes oder gleichwertig.
2. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft einen Nachweis vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Form der erforderten Nachweise/ Erklärungen: Alle geforderten Nachweise/ Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Form der erforderten Erklärungen / Nachweise: Alle geforderten Erklärungen / Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Referenzen über bereits ausgeführte und vergleichbare Objekte (im Umschlagkranbau) in den letzten 3 Jahren.
Form der erforderten Nachweise/ Erklärungen: Alle geforderten Nachweise/ Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Zahlungsbedingungen gem. Vergabeunterlagen mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.