Asklepios Fachklinikum Wiesen_Los 120 - Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: WIE 2.441.10_120
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königstein-Falkenstein
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asklepios.com/wiesen/
Abschnitt II: Gegenstand
Asklepios Fachklinikum Wiesen_Los 120 - Technische Gebäudeausrüstung
Sanitär:
ca. 370 m SML-Abwasserrohr DN50-100
ca. 890 m Edelstahlrohr DN12-25
ca. 15 St WCs
ca. 23 St Waschbecken
ca. 14 St Duschanlagen
ca. 2 St Pflegekombination
ca. 2 St Ausgussbecken
ca. 500 m Demontage Abwasserohre bis DN100
ca. 1320 m Demontage Trinkwasserrohre bis DN25
Heizung:
ca. 130 m Stahlrohrleitung DN15-25
ca. 45 St Röhrenradiator
ca. 140 m Demontage Stahlrohr bis DN25
ca. 40 St Demontage Stahl-Gliederheizkörper
ca. 10 St Demontage Kompaktheizkörpern
Lüftung:
ca. 25 St Lüftungsventile DN100-200
ca. 10 St Drosselklappe DN100-180
ca. 14 St Rohrschalldämpfer DN100-125
ca. 16 St Kaltrauchsperre DN100-180
ca. 10 St Brandschutzklappen DN100-180
ca. 475 m Wickelfalzrohre mit Formteilen DN 100-200
ca. 114 m Flexrohr
ca. 130 m Demontage Lüftungsrohr bis DN200
Asklepios Fachklinikum Wiesen Kirchberger Str. 2 08134 Wildenfels Sanitär:
ca. 370 m SML-Abwasserrohr DN50-100
ca. 890 m Edelstahlrohr DN12-25
ca. 15 St WCs
ca. 23 St Waschbecken
ca. 14 St Duschanlagen
ca. 2 St Pflegekombination
ca. 2 St Ausgussbecken
ca. 500 m Demontage Abwasserohre bis DN100
ca. 1320 m Demontage Trinkwasserrohre bis DN25
Heizung:
ca. 130 m Stahlrohrleitung DN15-25
ca. 45 St Röhrenradiator
ca. 140 m Demontage Stahlrohr bis DN25
ca. 40 St Demontage Stahl-Gliederheizkörper
ca. 10 St Demontage Kompaktheizkörpern
Lüftung:
ca. 25 St Lüftungsventile DN100-200
ca. 10 St Drosselklappe DN100-180
ca. 14 St Rohrschalldämpfer DN100-125
ca. 16 St Kaltrauchsperre DN100-180
ca. 10 St Brandschutzklappen DN100-180
ca. 475 m Wickelfalzrohre mit Formteilen DN 100-200
ca. 114 m Flexrohr
ca. 130 m Demontage Lüftungsrohr bis DN200
Sanitär:
ca. 370 m SML-Abwasserrohr DN50-100
ca. 890 m Edelstahlrohr DN12-25
ca. 15 St WCs
ca. 23 St Waschbecken
ca. 14 St Duschanlagen
ca. 2 St Pflegekombination
ca. 2 St Ausgussbecken
ca. 500 m Demontage Abwasserohre bis DN100
ca. 1320 m Demontage Trinkwasserrohre bis DN25
Heizung:
ca. 130 m Stahlrohrleitung DN15-25
ca. 45 St Röhrenradiator
ca. 140 m Demontage Stahlrohr bis DN25
ca. 40 St Demontage Stahl-Gliederheizkörper
ca. 10 St Demontage Kompaktheizkörpern
Lüftung:
ca. 25 St Lüftungsventile DN100-200
ca. 10 St Drosselklappe DN100-180
ca. 14 St Rohrschalldämpfer DN100-125
ca. 16 St Kaltrauchsperre DN100-180
ca. 10 St Brandschutzklappen DN100-180
ca. 475 m Wickelfalzrohre mit Formteilen DN 100-200
ca. 114 m Flexrohr
ca. 130 m Demontage Lüftungsrohr bis DN200
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden
- Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
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Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
Ständige Anwesenheit eines deutschsprachigen Ansprechpartners auf der Baustelle
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6E1F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.