Objekt- und Fachplanungsleistungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Stadt Leun Referenznummer der Bekanntmachung: FWL/2023/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leun
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leun.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Fachplanungsleistungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Stadt Leun
Objekt- bzw. Fachplanungsleistungen gem. Teil 3 und 4 HOAI 2021 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Leuner Ortsteile Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen in 3 Losen:
LOS 1: Objektplanung Gebäude gem. Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021
LOS 2: Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2021
LOS 3: Fachplanung Techn. Ausrüstung gem. Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen (1) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, (2) Wärmeversorgungsanlagen, (3) lufttechnische Anlagen und (7) nutzungsspezifische Anlagen der Feuerwehrtechnik
Objektplanung für Gebäude für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Stadt Leun
Leun (Lahn), DE
Leun ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und vereint die 5 Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Lahnbahnhof, Leun und Stockhausen mit insgesamt ca. 5.700 Einwohnern.
Die Stadtteilfeuerwehren Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen sollen zu einer gemeinsamen „Stützpunktfeuerwehr Leun Schutzbereich II" zusammengelegt werden. Diese im Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeinen Hilfen der Stadt Leun festgelegte Forderung erfolgte in der Erkenntnis, dass eine Beibehaltung der vorhandenen dezentralen Strukturen nicht zukunftsweisend ist. U. a. ist die Stellplatzgröße der Fahrzeuge nicht ausreichend und es fehlen die notwendigen Umkleideräume für die Einsatzkräfte.
Anfang 2019 wurde das Raumprogramm für den zu beplanenden Neubau frei gegeben und auf dieser Grundlage eine Standortanalyse von 3 potentiellen Grundstücken durch die kplan AG, Abendsberg durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass der Neubau auf einem Grundstück außerhalb der Ortslagen zwischen den 3 Ortsteilen an der Bissenberger Straße realisiert werden soll. Im Sinne des § 7 VgV und als ergänzende Projektinformation sind die betreffenden Auszüge zum Standort zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Das Grundstück ist nahezu eben, bislang unbeplant und durch die K382 verkehrlich erschlossen. Die nächstliegenden Versorgungsmedien liegen etwa 280 m vom vorgesehenen Standort entfernt. Aufgrund seiner Lage im offenen Feld und entsprechend der Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan müssen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des „Goldhammer“ im Vorfeld ausgeführt werden.
Die Stadt Leun, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt auf diese Standortanalyse aufbauend, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen am beschriebenen Standort zu errichten.
Im Juli 2021 wurde die erforderliche Flächennutzungsplanänderung vom zuständigen Regierungspräsidium genehmigt und seit dem 29.07.2021 ist der Bebauungsplan „Feuerwehr“ im Stadtteil Biskirchen rechtskräftig.
Im Wesentlichen soll der Neubau die folgenden Programmflächen aufweisen:
- Fahrzeughalle für 5 Fahrzeuge (GW-L, ELW, 2 LF‘s, MTW) & ein Rettungsboot mit insgesamt ca. 420 m² BGF
- Einsatzabwicklung mit ca. 370 m² BGF
- Schulung, Ausbildung und Verwaltung mit ca. 370 m² BGF
- Werkstätten und Lager mit ca. 280 m² BGF
- Energieversorgung, Haustechnik, Technikzentralen mit ca. 40 m² BGF
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 (inkl. der Besonderen Leistungen zur Erstellung einer Kostenberechnung nach dem Muster einer ES-Bau) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~8 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~51 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~11 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~5 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-3) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Gebäude
Stufe 2 (HOAI Leistungsphase 4) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Gebäude
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Gebäude.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Tragwerksplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Stadt Leun
Leun (Lahn), DE
Leun ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und vereint die 5 Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Lahnbahnhof, Leun und Stockhausen mit insgesamt ca. 5.700 Einwohnern.
Die Stadtteilfeuerwehren Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen sollen zu einer gemeinsamen „Stützpunktfeuerwehr Leun Schutzbereich II" zusammengelegt werden. Diese im Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeinen Hilfen der Stadt Leun festgelegte Forderung erfolgte in der Erkenntnis, dass eine Beibehaltung der vorhandenen dezentralen Strukturen nicht zukunftsweisend ist. U. a. ist die Stellplatzgröße der Fahrzeuge nicht ausreichend und es fehlen die notwendigen Umkleideräume für die Einsatzkräfte.
Anfang 2019 wurde das Raumprogramm für den zu beplanenden Neubau frei gegeben und auf dieser Grundlage eine Standortanalyse von 3 potentiellen Grundstücken durch die kplan AG, Abendsberg durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass der Neubau auf einem Grundstück außerhalb der Ortslagen zwischen den 3 Ortsteilen an der Bissenberger Straße realisiert werden soll. Im Sinne des § 7 VgV und als ergänzende Projektinformation sind die betreffenden Auszüge zum Standort zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Das Grundstück ist nahezu eben, bislang unbeplant und durch die K382 verkehrlich erschlossen. Die nächstliegenden Versorgungsmedien liegen etwa 280 m vom vorgesehenen Standort entfernt. Aufgrund seiner Lage im offenen Feld und entsprechend der Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan müssen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des „Goldhammer“ im Vorfeld ausgeführt werden.
Die Stadt Leun, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt auf diese Standortanalyse aufbauend, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen am beschriebenen Standort zu errichten.
Im Juli 2021 wurde die erforderliche Flächennutzungsplanänderung vom zuständigen Regierungspräsidium genehmigt und seit dem 29.07.2021 ist der Bebauungsplan „Feuerwehr“ im Stadtteil Biskirchen rechtskräftig.
Im Wesentlichen soll der Neubau die folgenden Programmflächen aufweisen:
- Fahrzeughalle für 5 Fahrzeuge (GW-L, ELW, 2 LF‘s, MTW) & ein Rettungsboot mit insgesamt ca. 420 m² BGF
- Einsatzabwicklung mit ca. 370 m² BGF
- Schulung, Ausbildung und Verwaltung mit ca. 370 m² BGF
- Werkstätten und Lager mit ca. 280 m² BGF
- Energieversorgung, Haustechnik, Technikzentralen mit ca. 40 m² BGF
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Tragwerksplanung werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~8 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~58 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~17 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~14 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Leistungen der Tragwerksplanung stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-3) für die Maßnahmenbestandteile der Tragwerksplanung
Stufe 2 (HOAI Leistungsphase 4) für die Maßnahmenbestandteile der Tragwerksplanung
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-6) für die Maßnahmenbestandteile der Tragwerksplanung.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Fachplanung für HLS- & Feuerwehrtechnik für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Stadt Leun
Leun (Lahn), DE
Leun ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und vereint die 5 Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Lahnbahnhof, Leun und Stockhausen mit insgesamt ca. 5.700 Einwohnern.
Die Stadtteilfeuerwehren Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen sollen zu einer gemeinsamen „Stützpunktfeuerwehr Leun Schutzbereich II" zusammengelegt werden. Diese im Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeinen Hilfen der Stadt Leun festgelegte Forderung erfolgte in der Erkenntnis, dass eine Beibehaltung der vorhandenen dezentralen Strukturen nicht zukunftsweisend ist. U. a. ist die Stellplatzgröße der Fahrzeuge nicht ausreichend und es fehlen die notwendigen Umkleideräume für die Einsatzkräfte.
Anfang 2019 wurde das Raumprogramm für den zu beplanenden Neubau frei gegeben und auf dieser Grundlage eine Standortanalyse von 3 potentiellen Grundstücken durch die kplan AG, Abendsberg durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass der Neubau auf einem Grundstück außerhalb der Ortslagen zwischen den 3 Ortsteilen an der Bissenberger Straße realisiert werden soll. Im Sinne des § 7 VgV und als ergänzende Projektinformation sind die betreffenden Auszüge zum Standort zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Das Grundstück ist nahezu eben, bislang unbeplant und durch die K382 verkehrlich erschlossen. Die nächstliegenden Versorgungsmedien liegen etwa 280 m vom vorgesehenen Standort entfernt. Aufgrund seiner Lage im offenen Feld und entsprechend der Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan müssen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des „Goldhammer“ im Vorfeld ausgeführt werden.
Die Stadt Leun, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt auf diese Standortanalyse aufbauend, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen am beschriebenen Standort zu errichten.
Im Juli 2021 wurde die erforderliche Flächennutzungsplanänderung vom zuständigen Regierungspräsidium genehmigt und seit dem 29.07.2021 ist der Bebauungsplan „Feuerwehr“ im Stadtteil Biskirchen rechtskräftig.
Im Wesentlichen soll der Neubau die folgenden Programmflächen aufweisen:
- Fahrzeughalle für 5 Fahrzeuge (GW-L, ELW, 2 LF‘s, MTW) & ein Rettungsboot mit insgesamt ca. 420 m² BGF
- Einsatzabwicklung mit ca. 370 m² BGF
- Schulung, Ausbildung und Verwaltung mit ca. 370 m² BGF
- Werkstätten und Lager mit ca. 280 m² BGF
- Energieversorgung, Haustechnik, Technikzentralen mit ca. 40 m² BGF
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Fachplanung der HLS- und Feuerwehrtechnik werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 (inkl. der Besonderen Leistungen zur Erstellung einer Kostenberechnung nach dem Muster einer ES-Bau) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~8 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~51 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~11 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~5 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Fachplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-3) für die Maßnahmenbestandteile der Fachplnung für HLS- & Feuerwehrtechnik
Stufe 2 (HOAI Leistungsphase 4) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für HLS- & Feuerwehrtechnik
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für HLS- & Feuerwehrtechnik.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der in den Hinweisen zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens aufgeführten Reihenfolge einzureichen. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur oder Architekt - je nach Vorgabe in den losweisen Unterlagen.
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein
(nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz
(Honorare für die jeweiligen Objekt- bzw. Fachplanungsleistungen) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objekt- bzw. Fachplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für die entsprechenden Objekt- bzw. Fachplanungsleistungen - Anlage 5:
2.000.000 EUR für Personenschäden sowie,
1.500.000 EUR für sonstige Schäden für LOS 1: Objektplanung Gebäude bzw. 1.000.000 EUR für sonstige Schäden für LOS 2: Tragwerksplanung bzw. LOS 3: Fachplanung HLS-& FW-Technik.
a) Erklärung des Bewerbers für Objekt- bzw. Fachplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrageskontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Projektgröße,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV, insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen: Objektbezeichnung, Projektgröße bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und fristgerecht eingereichten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung im LOS 1 - Objektplanung Gebäude:
1 Projekt aus dem Bereich "Feuerwachen/Rettungsstationen" gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 in den letzten 5 Jahren.
b) Mindestvoraussetzung im LOS 3 - Fachplanung HLS- & FW-Technik:
1 Projekt aus dem Bereich "Feuerwachen/Rettungsstationen" gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 in den letzten 5 Jahren.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur bzw. Architekt gemäß § 75 VgV berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch vorzulegen. Kostenfreier und uneingeschränkter Bezug der digitalen Unterlagen über das Vergabeportal der Vergabestelle. Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)