DTC-Projektunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 187/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DTC-Projektunterstützung
Zuarbeit der Projektleitung im Rahmen eines Projekt-Office, durch Ausführen aller erforderlichen Planungs-, Projektmonitoring- und Reportingaufgaben unterhalb der Projektleitung.
Für das Großprojekt DTC System Frankfurt wird eine Projektsteuerung gesucht. Durch die Größe und
Komplexität des Zuschussprojektes soll die Projektsteuerung durch eine dritte Stelle erfolgen. Die Pro-
jektlaufzeit erstreckt sich bis zum geplanten Projektende von DTC im Jahre 2031.
Weitere Details zur Ausschreibung sind im Lastenheft enthalten. Es wird eine Kalkulationsgrundlage
als Basis für die Anbieter mitgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124, Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben über Handelsregistereintragung,
Angabe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren
Mindestjahresumsatzes in Höhe von 2.500.000,- €, Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden, je 2-fach maximiert p.a. (Betriebshaftpflichtversicherung) sowie EUR 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.
(Umwelthaftpflichtversicherung)
Benennung von mindestens 2 Büroreferenzen, Benennung Projektteam: Es ist eine Hauptansprechperson für die Projektunterstützung und eine Person als ihre Stellvertretung zu nennen. In einem formlosen Bewerbungsbogen sind die Namen, die Berufserfahrung (in Jahren ab
Abschluss Studium), die Mitarbeit an den Büroreferenzen sowie die persönlichen Referenzen
anzugeben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach, sowie eine
Projektmanagementzertifizierung entsprechend IPMA, Level D, PMP, PRINCE2, CSM oder PMI-PBA.
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter des AN verfügen über ausgeprägte und
langjährige Erfahrung im Projektmanagement von großen Projekten. Die Projektverantwortlichen des
AN überzeugen durch hohe fachliche, methodische und kommunikative Kompetenz. Insbesondere in
der Planung und dem Monitoring von Projekten, der Organisation, Durchführung / Moderation und
Dokumentation von Projektmeetings hat der AN hohe Kompetenzen. Er ist in der Lage ein
interdisziplinäres Planungs- und Ausführungsteam zu koordinieren.
Eine allgemeine Auflistung des Leistungsspektrums des Unternehmens ist anzugeben. Es ist auf
insgesamt max. 3 DIN A4 Seiten folgende Darstellung als Fließtext einzureichen:
1. Aus der Erfahrung des AN: Was sind die typischen Stolpersteine in Projekten?
Wie geht man damit idealerweise um?
2. Welche Projektmanagement-Methoden werden beim AN verwendet. Wo sieht
der AN die jeweiligen Vor- und Nachteile? Wie kommt der AN zu einer
fundierten Projektplanung?
3. Vorgehen bei Konflikten mit Stakeholdern im Projekt, z.B. wenn
Projektteammitglieder sich nicht an Absprachen halten, oder Führungskräfte die
notwendige Veränderung nicht unterstützen.
Sollten für die zu erstellende Darstellungen Informationen benötigt werden, die dem AN nicht
vorliegen, hat der AN in Anbetracht des anstehenden Projektes fachlich und technisch sinnvolle
Annahmen zu treffen und diese in seiner Darstellung zu berücksichtigen und
kenntlich zu machen.
Alle geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur Verfügung gestellt.
Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen)
stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen.
Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
h) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.