Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 (TLF 3000) für die Gemeinde Großkrotzenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SR-002Gro
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großkrotzenburg
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grosskrotzenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.grosskrotzenburg.de/ausschreibung-tlf-3000.zip
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 (TLF 3000) für die Gemeinde Großkrotzenburg
Die Gemeinde Großkrotzenburg beabsichtigt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs für die Feuerwehren der Gemeinde Großkrotzenburg. Bei dem Tanklöschfahrzeug soll es sich um ein Feuerwehrfahrzeug des Typs TLF 3000 nach DIN EN 1846 und DIN 14530 Teil 21 bzw. 22 handeln.
Ausschreibungsgegenstand ist hier Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs des Typs TLF 3000 bestehend aus dem a) Fahrgestell, und b) technischen Aufbau.
Die europaweite Ausschreibung ist gemäß vorangegangener Aufzählung in zwei Lose aufgeteilt, wobei eine losweise Vergabe nicht vorgesehen ist.
Gemeinde Großkrotzenburg
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg
Allrad Fahrgestell geeignet zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeugs 3000 nach DIN 14530-21, bzw. -22 , DIN EN 1846 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse MIII nach DIN SPEC 14502-1 bis ca. 16.000kg, Abgasnorm Euro VI,
mit geltenden Normen, der StVZO, den Unfallverhütungs- und allen sonstigen gesetzlichen Vorschriften, jeweils in den zum Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Versionen, entsprechen. Sämtliche für die Auftragsabwicklung geltenden gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind in vollem Umfang einzuhalten; Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeinde Großkrotzenburg legt großen Wert auf die Geländegängigkeit des Fahrzeugs, besser Hochgeländegängig.
Neben der Anforderung für ein Neufahrzeug, kann auch ein Vorführfahrzeug angeboten werden. Vorführfahrzeuge müssen zwingend die Vorgaben aus der Brandschutzförderrichtlinie Hessen erfüllen.
Los 1 wird nur mit Los 2 vergeben. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden, das Angebot ist an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Bei Alternativangeboten ist der Nachweis der Gleichwertigkeit zur Positon im LV zu erbringen. Maßstabsgerechte Zeichnungen des Fahrzeuges mit Fahrzeugaufbau und Fahrzeugmaßen sind abzugeben. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Merkblatt des Hessichen Innenministeriums "Merkblatt für Aufbauhersteller von Feuerwehrfahrzeugen" ist abzugeben. Referenzliste über ausgelieferte, vergleichbare Fahrzeuge im Raum Deutschland in den Jahren 2015 bis 2022, unter Angabe eines Ansprechpartners, ist abzugeben. Es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen und - stellvertreter erfolgen. Angaben zu Serviceleistungen unter Punkt 1.3.6. des Leistungsverzeichnisses sind abzugeben. Eine Garantieerklärung mit folgenden Inhalten ist abzugeben:
- der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und
- den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Inhalte, die für die Geltentmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers
Die Bieter müssen zwingend mit der Abwicklung vergleichbarer Aufträge vertraut sein und dies auch nachweisen können. Die Bieter müssen einen Nachweis zur DIN/ISO 9001 vorweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Großkrotzenburg
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Bestimmungen der VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)