17GEI29729 – ABS/NBS Hallstadt – Ebensfeld – Erfurt BA 2300 Hallstadt MKA016 Referenznummer der Bekanntmachung: 17GEI29729
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db
Abschnitt II: Gegenstand
17GEI29729 – ABS/NBS Hallstadt – Ebensfeld – Erfurt BA 2300 Hallstadt MKA016
17GEI29729 – ABS/NBS Hallstadt – Ebensfeld – Erfurt BA 2300 Hallstadt
Umbau Haltepunkt Hallstadt, 2 Eisenbahnüberführungen, 5 Durchlässe, Gleisanschwenkungen
Breitengüßbach, 2 Anpassungen an Straßenüberführungen, ca. 4,3 km Lärmschutzwände, Durchbindung
Strecke 5919, Errichtung neue ABS-Gleise (Str. 5100), Überholbahnhof Breitengüßbach, technische Ausrüstung
(Oberleitung, TK, 50 Hz, exkl. LST (Liefer, u. Montageleistungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Hallstadt - Ebensfeld - Erfurt BA 2300 Hallstadt
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben:
Fortsetzung aus III.2.2) weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
Spezialtiefbau
— Gründungen Pfähle,
— Gründungen Untergrundverbesserung,
— Gründungen Injektion,
— Stützbauwerke,
— Verankerungen,
— Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Elektrische Weichenheizungen
— Mittel- und Niederspannung.
Oberleitungsanlagen Errichtung
— 15 kV.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/
Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen
Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, 80687 München,
— Baader Concept GmbH, 91710 Gunzenhausen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit
dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Umbau Haltepunkt Hallstadt, 2 Eisenbahnüberführungen, 5 Durchlässe, Gleisanschwenkungen
Breitengüßbach, 2 Anpassungen an Straßenüberführungen, ca. 4,3 km Lärmschutzwände, Durchbindung
Strecke 5919, Errichtung neue ABS-Gleise (Str. 5100), Überholbahnhof Breitengüßbach, technische Ausrüstung
(Oberleitung, TK, 50 Hz, exkl. LST (Liefer, u. Montageleistungen)
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Planung um Umsetzung dés Umbaus der Oblerleitungsanlage einer 1km langen Teststrecke zur Erreichung des EG-Zertifikates
Da das EG-Zertifikat für die Oberleitungsbauform Re200mod nicht verlängert wurde, sind Umbaumaßnahmen zur Erreichungeines projektbezogenen Zertifikates erforderlich. Die Planung und Umsetzung kann nicht an einen anderen AN vergeben werden,da ansonsten im Falle eines Reggressansprucges für die bereits durch den Bau-AN errichtete Oberleitung nicht mehr erkennbarwäre, welche Partei den Mangel verursacht hat.