81289706-Versicherungsvertrag - Betriebshaftpflichtversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 81289706
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81289706-Versicherungsvertrag - Betriebshaftpflichtversicherung
Ausgeschrieben wird die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung die Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Die geforderte Versicherungssumme für Personen, Sach und ProduktHaftpflicht Vermögensschäden (ProdHVS) beträgt EUR 25 Mio. 1-fach jahresmaximiert.
Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Versicherungssumme EUR 25 Mio. 1-fach jahresmaximiert.
Für die Umweltschadensversicherung beträgt die Versicherungssumme EUR 10 Mio. 1-fach jahresmaximiert.
Für die Planungshaftpflichtversicherung beträgt die Versicherungssumme EUR 1 Mio. 1-fach jahresmaximiert.
Die weiteren geforderten Sublimits sowie der Tätigkeitsumfang der GIZ sind der Police zu entnehmen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Versichert ist der folgende Tätigkeitsumfang der GIZ:
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt die Bundesregierung Deutschland bei der Verwirklichung ihrer entwicklungspolitischen Ziele. Sie übernimmt Aufgaben der technischen und finanziellen Zusammenarbeit mit Partnern in Entwicklungsländern.
Die GIZ kann mit Zustimmung der Bundesregierung auch im Auftrage
von Drittländern bzw. bei Übernahme von Aufträgen Dritter gegen Entgelt
unmittelbar tätig werden (sogenanntes Drittgeschäft).
Außerdem kann die GIZ mit Zustimmung der Bundesregierung für entwicklungspolitische Maßnahmen auch Eigenmittel im begrenzten Umfang einsetzen (sogenannte Eigenmaßnahmen).
Einige der wichtigsten Aufgaben der GIZ sind:
- Projekte und Programme der technischen Zusammenarbeit mit
Partnern in Entwicklungsländern fachlich zu planen, durchzuführen
bzw. zu steuern und zu überwachen;
- andere Stellen, die ebenfalls Entwicklungshilfemaßnahmen durchführen
(z. B. in- und ausländische sowie private Organisationen) zu beraten;
- Fachkräfte zu suchen, auszuwählen, vorzubereiten, zu entsenden und
während ihres Einsatzes fachlich und personell zu betreuen;
- die Schauausrüstung und Verbrauchsgüter für die Projekte technisch
zu planen, einzukaufen und in die Entwicklungsländer zu versenden;
- Die Abwicklung finanzieller Verpflichtungen gegenüber Partnern in Entwicklungsländern.
Die GIZ unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) u. a. bei:
- der Weiterentwicklung von Grundsätzen der Entwicklungspolitik, insbesondere der technischen Zusammenarbeit;
- der Vorbereitung der Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit, der Beschaffung und Aufbereitung von Informationen;
- der Datenerfassung, Statistik und Dokumentation
Aufgabenschwerpunkte sind:
- Volks- und betriebswirtschaftliche Vorhaben, Landwirtschaft und Gewerbe, berufliche Bildung, regionale Entwicklungsplanung und Tourismusförderung;
- Gesundheits- und Sozialwesen, Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten, Nahrung und Verbrauchsmaterialien, Unterhaltung von Sozialstationen, Umweltschutz, Ausbau von Verwaltungsstrukturen.
Zudem gelten neben dem Betrieb eines Kindergartens KITA in Bonn-Röttgen auch das Halten, Hüten sowie Verwenden von Bienen mitversichert.
Einrichtung/Teilnahme an einem Sicherheitssystem/RMO der GIZ:
Die GIZ arbeitet im Auftrag öffentlicher Auftraggeber und im Auftrag Dritter auch in Ländern und Regionen, die durch instabile politisch-ökonomische Strukturen, schwierige naturräumliche Bedingungen oder schlechte Infrastrukturen und hierdurch hervorgerufene Sicherheitsrisiken gekennzeichnet sind. Der GIZ kommt daher im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht eine besondere Verantwortung in der Sicherheitsvorsorge für ihr Personal zu.
Die GIZ legt daher Wert auf ein professionelles Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement zum Schutz der Mitarbeitenden, um deren Engagement in fragilen Kontexten und Hochrisikoländern, aber auch in Entwicklungs- und Schwellenländern zu sichern.
Je nach Sicherheitslage unterhält die GIZ in ihren Einsatzländern eine professionelle Sicherheitsstruktur, die an den Kontext und die spezifischen Sicherheitsrisiken angepasst ist und entsprechend in Aufbau, Personalstärke und Ressourcen variiert. In Hochrisikostandorten sorgen Risk Management Offices dafür die Sicherheitsrisiken für die Mitarbeitenden so weit wie möglich zu mindern.
Dazu gehören auch Analysen der politischen Entwicklungen und der sich aus der Sicherheitslage entwickelnden Trends und daraus zu schließender sicherheitspolitischer Konsequenzen bzw. Handlungsoptionen, die in Lageberichten dargestellt werden und sich in der (Notfall) Planung und dem Sicherheitsrisikomanagement im Land niederschlagen.
Im Rahmen des Sicherheitsrisikomanagements tauscht sich die GIZ nicht nur mit anderen Beteiligten der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch mit internationalen Organisationen, Institutionen und relevanten Akteuren im Sicherheitsbereich aus. Dieser Austausch garantiert u.a. ein professionelles Benchmarking.
Diese Tätigkeitsbeschreibung hat keinen abschließenden Charakter.
Weitere Besonderheiten in der Deckung wie die Einrichtung/Teilnahme an einem Sicherheitssystem/RMO sind dem Versicherungsschein zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich; bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten Unternehmen erforderlich. Das Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Auszüge sind in der Sprache der Eigenerklärung (deutsch) einzureichen. Soweit die Nachweise in einer anderen Sprache existieren, muss neben dem Original eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) eingereicht werden.
2. Das Unternehmen muss die ausgeschriebenen Versicherungsleistungen erbringen dürfen (§ 44 VgV, in der Regel Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)). Hierzu wird eine entsprechende Eigenerklärung verlangt.
Sonstiges:
a. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, wirtschaftlich Berechtigten, Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen;
b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB und/oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen;
c. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro verhängt wurde
d. Integritätserklärung
e. Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen
f. Soweit ein Bewerber im Hinblick auf auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen;
g. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden
h. Bei einem Unterauftrag ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer mit dem Angebot einzureichen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen.
1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden).
2. Eigenerklärung zu der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren.
1. Durchschnittliche Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens EUR 500 Millionen
2. Durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens: 150 Personen
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 150.000 EUR:
- Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet Betriebshaftpflichtversicherung in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 150.000 EUR:
- Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet Betriebshaftpflichtversicherung in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
Das Unternehmen muss die ausgeschriebenen Versicherungsleistungen erbringen dürfen (§ 44 VgV, in der Regel Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)). Hierzu wird eine entsprechende Eigenerklärung verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YQCA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.