ABS Berlin-Dresden, 1. Ausbaustufe, Projektsteuerungs- und Nachtragsmanagementleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI36752
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Berlin-Dresden, 1. Ausbaustufe, Projektsteuerungs- und Nachtragsmanagementleistungen
Nachtragsmanagement für PA 3 Bf. Wünsdorf-Waldstadt, PA 5 Großenhain/Restabwicklung, PA 6 Stellwerkszentralisierung Elsterwerda-Biehla, PA 7 Restleistungen und PA 8ff Maßnahmen zur Erlangung der IBN-Genehmigung für 200 km/h im Leistungszeitraum vom 01.05.2019 bis 31.12.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachtragsmanagement für PA 3 Bf. Wünsdorf-Waldstadt, PA 5 Großenhain/Restabw., PA 6 StwZ Elsterwerda-Biehla, PA 7 Restleistungen und PA 8ff Maßnahmen für IBN mit 200 km/h
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Nachtragsmanagement für PA 3 Bf. Wünsdorf-Waldstadt, PA 5 Großenhain/Restabwicklung, PA 6 Stellwerkszentralisierung Elsterwerda-Biehla, PA 7 Restleistungen und PA 8ff Maßnahmen zur Erlangung der IBN-Genehmigung für 200 km/h im Leistungszeitraum vom 01.05.2019 bis 31.12.2021
NT04:Systempflege ITWO der Nachträge (D86, Statuspflege, Wertungsfaktor)
Der mit der MHI Ingenieurgesellschaft mbH geschlossene Ingenieurvertrag beinhaltet einschließlich der beauftragten Option (Leistungszeitraum 2022) die Erbringung der erforderlichen Leistungen im Nachtragsmanagement bis Ende 2022. Mit dem Nachtragsangebot Nr. 04 werden bezugnehmend auf das bereits verhandelte und bestellte Nachtragsangebot Nr. 02(Mehraufwendungen Nutzung/Anwendung EDV-Programm iTWO) des AN Kosten i. H. v. 12.000,00 € für Aufwendungen zur Anwendung des EDV-Programms ITWO im Leistungsjahr 2022 zur Schaffung einer weiteren erforderlichen Abrechnungsgrundlage angeboten (weitere 100 Nachträge x 120 €/NT = 12.000,00 € netto, Abrechnung auf Nachweis). Mit dem Nachtragsangebot Nr. 02 wurde lediglich eine Abrechnungsmenge von 70 Nachträgen verhandelt/bestellt. Im Jahr 2022 mussten jedoch wesentlich mehr Nachträge (incl. Anwendung iTWO) bearbeitet werden. Im Zusammenhang mit der zurückliegenden Umsetzung der Baumaßnahmen im Jahr 2022 kam es zu einem außerordentlich hohem Nachtragsaufkommen. Die nach wie vor bestehenden Auswirkungen der Coronapandemie und des Ukraine - Kriegs trugen mit zu Verzögerungen und Stillständen im
Bauablauf und damit zu einem deutlich erhöhten Nachtragsaufkommen bei (Verweis u. a. auf Lieferengpässe bzw. Verzögerungen, Personalausfälle, Kostenerhöhungen Material/Logistik/Lohn usw.). Es hat sich eine Vielzahl von Nachtragssachverhalten ergeben, die nicht ohne Weiteres vorhersehbar waren. Die MHI Ingenieurgesellschaft mbH ist bereits mit dem Nachtragsmanagement und der Prüfung der Nachträge beauftragt und für die systemische Steuerung und Abwicklung der Nachtragsprüfprozesse unmittelbar in die anzuwendenden bzw. nachzuhaltenden IT - Systemen mit eingebunden. Bei Einsatz eines neuen Auftragnehmers wäre für die erforderliche Einarbeitung und die notwendige techn. Anpassung mit einem deutlichem Mehraufwand zu rechnen. Die MHI Ingenieurgesellschaft mbH ist bereits verantwortlich mit der Steuerung / Durchführung der erforderlichen Nachtragsprüf- und Nachtragsmanagementaufgaben incl. der dafür erforderlichen EDV - Anwendungen (iTWO/Doxis) beauftragt. Der AN kennt die im Nachtragsmanagement zu betreuenden Bauvorhaben mit den zu berücksichtigenden Schnittstellen und mit den Projektbeteiligten. Die abgeschlossenen und bestehenden Nachtragssachverhalte
sowie die bisherigen sowie die noch anstehenden Bauaufgaben und Bauabläufe sind MHI hinreichend bekannt. Im aktuell laufenden Bauprozess ist die Notwendigkeit gegeben, dass der Nachtragsmanager sowohl die erbrachten als die noch anstehenden Bauleistungen und Bauabläufe incl. der Nachtragssachverhalte kennt.
In Wechsel des extern gebundenen Nachtragsmanagements würde zu Mehraufwendungen / Schwierigkeiten aufgrund der erneut erforderlichen Einarbeitung und Koordination der Prozessbeteiligten, zu einem Mehraufwand in der operativen Durchführung sowie zum Risiko des Treffens von widersprüchlichen Entscheidungen in der Nachtragsprüfung führen. Es wäre mit deutlichen Zusatzkosten zu rechnen.