LSW Ochsenfurt u. Goßmannsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44582
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
LSW Ochsenfurt u. Goßmannsdorf
97199 Ochsenfurt
AP und Bau von Lärmschutzwänden samt Nebenleistungen:
— Ausführungsplanung und Bau von rd 2,4 km LSW aus Aluminium in der OD Ochsenfurt und Goßmannsdorf,
— vier Lärmschutzwände in der OD Ochsenfurt im Bereich des Bahnhofes,
— ein Teilstück im Bereich der Altstadt-Mauer/Zwinger als Gabionenwand,
— Gründungen mit Rammrohren, Bohrpfählen und Einzelfundamenten, teils auf Micropfählen,
— Ergänzung einer teilweise bereits errichteten LSW in Goßmannsdorf (Pfosten und Sockel stehen bereits).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LSW Ochsenfurt u. Goßmannsdorf
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
97199 Ochsenfurt
AP und Bau von Lärmschutzwänden samt Nebenleistungen:
— Ausführungsplanung und Bau von rd 2,4 km LSW aus Aluminium in der OD Ochsenfurt und Goßmannsdorf,
— vier Lärmschutzwände in der OD Ochsenfurt im Bereich des Bahnhofes,
— ein Teilstück im Bereich der Altstadt-Mauer/Zwinger als Gabionenwand,
— Gründungen mit Rammrohren, Bohrpfählen und Einzelfundamenten, teils auf Micropfählen,
— Ergänzung einer teilweise bereits errichteten LSW in Goßmannsdorf (Pfosten und Sockel stehen bereits).
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LSW 2, Bauwerk 2.3 Brunnenstraße
Durch die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmer wäre eine Gesamthaftung bzw. Mängelanspruchstellung in der Gesamtheit der zu errichtenden Anlage nicht mehr möglich. Synergieeffekte gehen durch die Leistungsvergabe und Leistungserbringung durch Dritte verloren. Es ist dadurch mit erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf zu rechnen.Baustelleneinrichtungen, Maschinen, Geräte und Logistikstellen stehen für zusammenhängende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung. Behinderungen im Arbeitsablauf wegen bereits gewählter ineinandergreifender Bautechnologien wären nicht mehr gewahrt. Festgelegte Sperrabschnitte und Sperrbereiche sind auf Grund der Art der unterschiedlichen Arbeiten neu zu wählen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu bestimmen.Neue Vergabeabläufe beanspruchen einen enormen Zeitfaktor und verzögern den geplanten Inbetriebnahmetermin. Harmonierende Faktoren durch getrennte Arbeitsabläufe wirken sich hindernd aus und verlängern die Bauzeiten.