Umbau, Sanierung und Erweiterung der Oberwaldschule Grebenhain - Bodenbelagarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-003-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]18
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vogelsbergkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vogelsbergkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung der Oberwaldschule Grebenhain - Bodenbelagarbeiten
Umbau und Erweiterung der Oberwaldschule Grebenhain - Bodenbelagarbeiten
Oberwaldschule Grebenhain, Hauptstraße 53, 36355 Grebenhain
Die Oberwaldschule Grebenhain ist eine Gesamtschule mit angegliederter Grundschule. Sie wird von ca. 680 Schülerinnen und Schülern
der Jahrgangsstufen 1 bis 10 besucht.
Mit der geplanten Maßnahme soll die Oberwaldschule konzeptionell, brandschutztechnisch und energetisch in insgesamt 5 Bauabschnitten
ertüchtigt werden. Es ist vorgesehen, einen Neubau mit einer Größe von ca. 5.600 m² BGF zu errichten, einen nicht sanierungswürdigen
Abschnitt mit einer Größe von ca. 8.400 m² BGF abzubrechen und die verbleibenden Gebäudeteile (ca. 3.650 m² BGF) umfassend zu
sanieren.
Im 1.Bauabschnitt entsteht ein Neubau mit circa 1.100 m² BGF, 3-geschossig mit einem zusätzlichen Technikgeschoss in einem kleinen
Teilbereich. Nicht unterkellert. Passivhausstandard. Abmessungen circa 40 x 28 m; Traufhöhe circa 13,7 m, Firsthöhe circa 14,7 m (an
höchster Stelle).
Die Erweiterung des 1.Bauabschnittes verbindet den Neubau G1 mit dem Bestandsgebäude G2 von Achse 2.2 bis 2.4 und Achse 2.A bis
2.D mit circa 180 m² BGF, 3-geschossig nur als Rohbaukonstruktion.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch die Eintragung in der Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqulifzierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages auf
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch die Eintragung in der Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqulifzierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages auf
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch die Eintragung in der Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqulifzierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages auf
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Kreisausschuss des Vogelsbergkreises-Submissionsstelle-Hersfelder Straße 5736304 AlsfeldDeutschland
Gemäß VOB/A EU §14 und VgV §55 Abs. 2 sind nur Vertreter
des AG zum Eröffnungstermin anwesend. Die Anwesenheit von
Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die
Zusammenstellung der Angebote wird gemäß §14 EU Abs.6
den Bietern zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bieterkommunikation:
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich auf
elektronischem Wege über die Online-Plattform der eHAD.
(2) Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich auf elektronischem
Wege über die Online-Plattform der eHAD.
(3) Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem
Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die
vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
(4) Bietergemeinschaften (§ 12 Abs. 3 HVTG)
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten die Mitglieder
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin oder
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlen diese
Angaben im Angebot, sind sie vor dem Zuschlag
beizubringen."
(5) Der Bieter hat eine "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue
und Mindestentgeld bei öffentlichen Aufträgen nach dem
Hessischen Vergabe-u. Tariftreuegesetz (HVTG) vom
19.Dezember 2014, GVBl.S. 354" abzugeben. Für jeden
schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld
ergebenen Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine
Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der
Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird
insgesamt auf 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Die
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
wird Vertragsbestandteil.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber ein
Auskunfts-und Prüfungsrecht nach § 9 Abs. 1 und 2 HVTG
einzuräumen. Er verpflichtet sich darüber hinaus, seine
Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten, dem
Auftraggeber diese Auskunfts-und Prüfungsrecht ebenfalls zu
gewähren und
die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunftsund
Prüfungsrecht auf alle weiteren Nachunternehmen zu
übertragen.
(7) Weiterhin bitten wir mit Angebotsabgabe um eine
Referenzliste vergleichbarer Arbeiten in den letzten 5 Jahren.
(8) Die Gaeb-Datei des Bieters ist erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]