Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
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Ursprünglich war ein partieller Rück- und ergänzender Neubau der Personenunterführung im Bhf. Bonn Beuel geplant. Aus statischen und konstruktiven Gründen wurde eine Erweiterung des Bausolls im Bahnhof Bonn-Beuel notwendig. Dadurch wurde die Überwachung des erweiterten Bau-Solls der PU Bonn-Beuel (unter Gl 1-4, anstatt nur unter Gl. 3-4), einer prov. PÜ als Ersatzweg und technisch aufwändiger Baubehelfe notwendig.
(MKA 56b_17)
Die Personenüberführung im Bahnhof Bonn-Beuel war im Vertrag der INGE BÜW nicht enthalten, wurde aber zur Erfüllung des Bauvertrages notwendig. Im Bereich der Fundamente und der elektrotechnischen Begleitarbeiten gibt es technische Überschneidungen (> Punkt c)), vor allem jedoch große Synergien in den übergeordneten Leistungen (Planlauf, Planprüfung, Termincontrolling, Kostencontrolling, Nachtragsmanagement).
Abweichend vom ursprünglichen Plan bleibt ein Teil der PU Bonn-Beuel nicht bestehen und muss erneuert werden. Die ergänzenden Baumaßnahmen stehen physisch in direktem Zusammenhang mit dem bisher beauftragten Bauwerk. Eine Trennung der Überwachungsleistung innerhalb des Bauwerks ist nicht möglich. Gleiches gilt für die dazugehörigen Verbauten.
Eine zusätzliche Beauftragung hätte zur Folge, dass zwei AN Bauüberwachungsleistungen an einem Bauwerk durchführen. Dies würde zu erheblichen Schwierigkeiten und gegenseitigen Behinderungen führen.