Bildungsprogramm „Bildungsoffensive Rhein-Main. Wir federn Corona-Folgen ab!“ Referenznummer der Bekanntmachung: 929.000.110-00234 2022-60141

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kultusministerium.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bildungsprogramm „Bildungsoffensive Rhein-Main. Wir federn Corona-Folgen ab!“

Referenznummer der Bekanntmachung: 929.000.110-002[gelöscht]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel des Projektes ist es, vorrangig Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an weiterführenden und beruflichen Schulen eine zur schulischen Förderung ergänzende intensive und ganzheitliche Förderung anzubieten. Die Maßnahme dient der Kompensation von Leistungsrückständen, die sich durch Schulschließungen und Distanzunterricht manifestiert haben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 737 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Schulen im Raum Bergstraße, Wiesbaden und Gießen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des Projektes ist es, vorrangig Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an weiterführenden und beruflichen Schulen eine zur schulischen Förderung ergänzende intensive und ganzheitliche Förderung anzubieten. Baustein 1 des Projekts richtet sich an ganze Klassen mit besonderem Bedarf, während Baustein 2 eine individuelle Unterstützung abschlussgefährdeter Jugendlicher der Jahrgangsstufe 9 vorsieht. In den beiden Schuljahren 2022/23 und 2023/24 erhalten bis zu 19 Klassen im Raum Bergstraße, bis zu 30 Klassen im Raum Wiesbaden zusätzliche Unterstützung. Bei dem Angebot handelt es sich um eine schulische Veranstaltung, die in Kooperation mit den Lehrkräften und in den meisten Fällen vor Ort in den Räumen der jeweiligen Kooperationsschule stattfindet. Feriencamps und Wochenendseminare im Baustein 2 sind ebenso schulische Angebote, die entsprechend geplant werden.

Die Dienstleistungen des Bildungsträgers im genannten Projekt beinhalten: Die Schulung und Bereitstellung des notwendigen Personals, der Aufbau regionaler Netzwerke an den genannten drei Standorten Gießen, Wiesbaden und Bergstraße, die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsprozessen zur Teilnahme der weiterführenden und beruflichen Schulen im Raum Wiesbaden, Gießen und dem Raum Bergstraße, die Evaluation der Wirkung und Dokumentation des Projektfortschrittes, die Erstellung eines Abschlussberichtes

Die Teilleistungen an den Standorten beinhalten eine umfassende Bedarfsanalyse mit den teilnehmenden Kooperationsschulen zur individuellen Anpassung der Projektinhalte. Die Erstellung von Materialien, die von den Schulen weiterverwendet werden können, die regelmäßigen Absprachen mit den Lehrkräften der teilnehmenden Klassen und eine gemeinsame langfristige Schuljahresplanung.

Am Standort Bergstraße: Die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von bis zu 140 Projekttagen à 5 Schulstunden, im Schuljahr 2023/24 die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von wöchentlichen Projekteinheiten bis zu 5 Schulstunden in acht Klassen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts stattfinden können und auf den individuellen Bedarfen der Kooperationsschulen basieren.

Am Standort Gießen: Die Auswahl von bis zu 70 abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern der Klasse 8 im Übergang zu Klasse 9 an bis zu 10 Schulen im Raum Gießen, die Erstellung eines individuellen Lernplanes für bis zu 70 Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von wöchentlich stattfindenden Nachmittagseinheiten in Kleingruppen an den Kooperationsschulen von mindestens zwei Schulstunden, die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von halb- und ganztägigen Wochenendseminaren, die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von halbtägigen Ferienwochen zur Unterstützung der fachlichen, sprachlichen und sozialen Kompetenzen in den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien (bis 4 Wochen).

Am Standort Wiesbaden: Im Schuljahr 2022/23: Die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von wöchentlichen Projekteinheiten bis zu 5 Schulstunden in bis zu 10 Klassen im Raum Wiesbaden, die auf den individuellen Bedarfen der Kooperationsschulen basieren, im Schuljahr 2022/23 die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von wöchentlichen Projekteinheiten bis zu 5 Schulstunden in bis zu 20 Klassen im Raum Wiesbaden, die auf den individuellen Bedarfen der Kooperationsschulen basieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Das Aufholen des schulischen Stoffes im Kontext der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie in Verbindung mit der zusätzlichen Förderung der sprachlichen und sozialen Kompetenzen beeinflusst entscheidend den Erfolg von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache in Schule und Beruf. Daher ist es wichtig, Schülerinnen und Schülern, die ganz besonders von den Folgen der Pandemie mit Blick auf ihre schulischen Leistungen und ihren Spracherwerb betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen. Das Vertragsvorhaben setzt hier an und richtet sich an Schülerinnen und Schüler - vorrangig aus Intensivklassen und -kursen, InteA-Klassen bzw. im Übergang in die Regelklasse - an weiterführenden und beruflichen Schulen im Raum Wiesbaden, Raum Gießen und dem Raum Bergstraße. Mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungsangebot in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 bereitzustellen und damit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe zu leisten. Durch dieses Bildungsangebot werden die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache abgefedert und eine kontinuierliche und individuelle Förderung möglich gemacht. Es entsteht eine Bildungskultur, die die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schülerschaft berücksichtigt. Der mehrfach ausgezeichnete Bildungsträger kann umfassende Erfahrungen in der Projektarbeit mit Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vorweisen, hat im Rahmen ähnlicher Projekte umfassende Konzepte entwickelt und ist daher ganz besonders für die Durchführung des Projekts geeignet. Der Haushaltsgesetzgeber hat hierfür kurzfristig zusätzliche Ressourcen bereitgestellt. Damit die Förderinstrumente schnell greifen, wird auf etablierte und nachgewiesen erfolgreiche Maßnahmen, wie das Bildungsprogramm von ZuBaKa, zurückgegriffen. Der ist in der Lage direkt mit den Maßnahmen in den Schulen zu beginnen und verfügt über das erforderliche Personal und die erforderliche Fachexpertise. Lernrückständen muss unmittelbar entgegengewirkt und die Schülerinnen und Schüler für das Lernen angeleitet und begeistert werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Bildungsprogramm „Bildungsoffensive Rhein-Main. Wir federn Corona-Folgen ab!“

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 737 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2023

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