Planungs-Check Nahmobilität Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-Check Nahmobilität
Planungs-Check Nahmobilität
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Die Umsetzung des Projektes wird durch einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) erbracht. Direkter Ansprechpartner für den Auftragnehmer ist das Referat Nahmobilität im HMWEVW. Ansprechpartner für die interessierten Kommunen ist der Auftragnehmer.
Folgende Arbeitspakete müssen im Rahmen des Gesamtprojektes im Rahmen der Projektlaufzeit erbracht werden:
Arbeitspaket 1
- Durchführung von bis zu 30 Sicherheitsaudits in der Planung oder im Bestand für Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr in kommunaler Baulast in Hessen pro Jahr
Arbeitspaket 2
- Überprüfung der Anwendungsmöglichkeiten für Planungs-Checks für Radschnell- bzw. Raddirektverbindungen an Praxisbeispielen
Arbeitspaket 3
- Entwicklung von Fortbildungsangeboten auf Basis der Erfahrungen aus den Planungs-Checks / Bestands-Checks
Arbeitspaket 4
- Projektmanagement / Dokumentation
Zudem besteht zu den Arbeitspaketen 1 und 2 die Option auf die nachfolgend genannten Leistungen:
Arbeitspaket 1
- Optional können bis zu 10 Auditierungen pro Jahr und bis zu 80 Vorbewertungen pro Jahr ergänzt werden.
Arbeitspaket 2
- Optional können Auditierungen für bis zu 3 Abschnitte weiterer Radschnell- bzw. Raddirektverbindungen als Fallbeispiele in Hessen pro Jahr ergänzt werden.
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024. Der Vertrag kann bis zum 15.12.2024 um ein Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Auch in diesem Fall bestehen die Zusatzoptionen der AP1 und AP2, die bis zum 30.04.2025 beauftragt werden können.
Darüber hinaus kann der Vertrag bis zum 15.12.2025 um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Auch in diesem Fall bestehen die Zusatzoptionen der AP1 und AP2, die bis zum 30.04.2026 beauftragt werden können.
Der Finanzrahmen beträgt maximal 1.660.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 1.160.000 Euro inklusive Umsatzsteuer als optionale Ergänzung bzw. Verlängerung. Im Jahr 2023 und 2024 umfasst der Finanzrahmen der nichtoptionalen Leistungen jeweils eine Summe von 250.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Wird der maximale Finanzrahmen in Höhe von 1.660.000 EUR brutto erreicht, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Es handelt sich hierbei um vorbehaltliche Termine. Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.12.2024 geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung umd jeweils
ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit endet am 31.12.2026.
Zu den Arbeitspaketen 1 und 2 besteht die Option auf die nachfolgend genannten Leistungen:
Arbeitspaket 1
- Optional können bis zu 10 Auditierungen pro Jahr und bis zu 80 Vorbewertungen pro Jahr ergänzt werden.
Arbeitspaket 2
- Optional können Auditierungen für bis zu 3 Abschnitte weiterer Radschnell- bzw. Raddirektverbindungen als Fallbeispiele in Hessen pro Jahr ergänzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Versicherungsbestätigung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird, vorzulegen. Die
Berufshaftpflichtversicherung hat eine Mindestdeckungssumme
für Vermögens-, Personen- und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr in Höhe von mindestens 50.000 € aufzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist dies in der Gesamtheit zu erbringen.
- Eigenerklärung Eignung Liefer-/Dienstleistungen
- Referenzen die (Unternehmens-)Eignung betreffend
Der Bieter hat zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine geeignete Referenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben dem Angebot beizufügen:
• Art der Leistung (nachvollziehbare Beschreibung der erbrachten Tätigkeit, aus der sich Erfahrungsspektrum und -tiefe erkennen lassen)
• Umfang
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitpunkt (insbesondere Beginn der Bearbeitung nach dem 1.1.2020)
• Wert
• Erfahrungsfeld, das mit dem Referenzprojekt nachgewiesen werden soll, bzw. Kombination von Erfahrungsfeldern
Referenzprojekte sind dann geeignet, wenn damit Erfahrungen mit Sicherheitsaudits für den Fuß- und Radverkehr im Bestand und/oder der Planung erkennbar sind.
Die obenstehenden Angaben sind auf einer eigenen Anlage des Bieters zu machen.
Erfolgt die Angebotsabgabe in Form einer Bietergemeinschaft, sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Referenzen für den Leistungsteil vorzulegen, den das jeweilige Mitglied ausführen wird. Bei einer Bietergemeinschaft ist sodann bereits
bei Angebotsabgabe die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern darzulegen (jeweils nach Arbeitspaket AP 1 bis AP4 differenziert).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Angebot sind neben den in den Ziffern III.1.2, und III.1.3) verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), eine Unternehmensdarstellung, die Erklärung zu Russland-Sanktionen, eine Skizze und eine schriftliche Präsentation, sowie ein Kostenplan beizulegen.
Zudem sind die Referenzen zum Zuschlagskriterium "Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals vorzulegen.
Zu jedem der folgenden 2 Themenbereiche sind mindestens 1 Referenzprojekt und maximal 2 Referenzprojekte vorzulegen (d.h. insgesamt maximal 4 Referenzprojekte). Bei jedem Referenzprojekt ist darzustellen, für welchen Themenbereich bzw. welche Kombination von Themenbereichen dieses gewertet werden soll. Referenzprojekte ohne diese Angabe oder Referenzprojekte, die vor dem 1.1.2020 begonnen wurden, werden nicht berücksichtigt. Deckt ein Referenzprojekt alle Themenbereiche ab, reicht dieses aus. Bei Referenzprojekten, die mehrere Themenbereiche abdecken, wird jeweils der für den Themenbereich relevante Anteil bewertet.
- TB1: Sicherheitsaudit der Planung mit dem Schwerpunkt Fuß- und Radverkehr
- TB2: Sicherheitsaudit des Bestandes mit dem Schwerpunkt Fuß- und Radverkehr
Die obenstehenden Angaben sind auf einer eigenen Anlage des Bieters zu machen.
Da diese Referenzprojekte die Wirtschaftlichkeitsbewertung (siehe hierzu auch Ziffer 6.1der Ergänzung zur Angebotsaufforderung) des Angebotes betreffen, sind diese mit dem Angebot zwingend und vollständig einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Werden mehr als 4 Referenzprojekte abgegeben, werden innerhalb der Themenbereiche nur die zeitlich neuesten Projekte gewertet.
Weiterhin ist eine Skizze und eine schriftliche Präsentation einzureichen.
Die Skizze ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes durch das Zuschlagskriterium "Qualität Skizze" Bestandteil der Angebotswertung (siehe hierzu auch Ziffer 6.2 der Ergänzung zur Angebotsaufforderung).
Da die Skizze die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betrifft, ist diese mit dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]