Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
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Gemäß dem Hauptvertrag ist die BÜW für die Kompletterneuerung des Bauwerks StrÜ BAB560 vereinbart. Für die Bauzeit war ursprünglich vorgesehen den Verkehr jeweils auf eines der beiden bestehenden Brückenbauwerke umzuleiten (eines für jede Fahrtrichtung) und das jeweils andere Bauwerk zu erneuern.
(MKA 58_16)
Gemäß der im neuen KrV (Mai 2022) ist anstatt einer bauzeitlichen Umleitung eine bauzeitliche Hilfsbrücke vorgesehen (kreuzungsbedingt). Aufgrund der Verschwenkung von einer Spur auf die Hilfsbrücke ist der 6-streifige Vollausbau für die BAB 560 zwischen km 0,237 (FB Süd), bzw. km 0,270 (FB Nord) und km 1,230 auf einer Länge von ca. 1,0 km inklusive zugehöriger Ing.-bauwerke (LSW, Verkehrszeichenbrücken, Kabelanlagen und Entwässerungseinrichtungen) ebenfalls krbd. Der übrige Vollausbau für die BAB 560 ab km 0,025 bis km 0,237 (FB Süd), bzw. km 0,270 (FB Nord) und von km 1,230 bis km 1,930 ist nicht kreuzungsbedingt. Die Überwachung dieser Anlagen wird nicht als zusätzliche Leistung beauftragt.