Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA036, Zusätzliche LST- und Erdungsleistung BA3 - NU Harnisch
Im Rahmen der Umbauarbeiten des Oberbaus, genauer dem Ein- und Ausbau von Schutzerdungen (Bahnstromerdungen), sind zusätzliche Leistungen angefallen. Zum einen sind Längsverbinder zu verlegen, um die Rückstromführung bei Gleislücken zu gewährleisten. Zum anderen sind die Mast- und Bauteilerden entlang der Gleise für die Oberbauerneuerung zunächst zu demontieren und anschließend wiederherzustellen. Außerdem sind der Rück- und Neubau von Gleis- und Schienenverbindern sowie die Vermaschungen der Weichen, das signaltechnische Anschließen von beweglichen Herzstücken und ähnliche Leistungen notwendig, um die Erdungsarbeiten vollständig durchführen zu können. Die zusätzlichen Leistungen sind technisch notwendig, um den Betrieb zu ermöglichen. Außerdem würden durch einen Wechsel des AN und einer damit einhergehenden Aufteilung der Arbeiten an der Bahnstromerdung nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten und Schwierigekiten beim Ineinandergreifen der getrennt vergebenen Leistungen entstehen. Der AN ist bereits mit der Durchführung der Arbeiten an der Bahnstromerdung beauftragt. Bei einer getrennten Vergabe, für die von der zusätzlichen Leistung betroffenen Bereiche würde es zu Zusatzkosten kommen, da honorarminimierende Faktoren, wie Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungserbringung verloren gehen würden. Außerdem ist eine getrennte Vergabe aus technischen Gründen nicht möglich. Bei einem vollständigen AN Wechsel für die gesamten Arbeiten an der Bahnstromerdung käme es zu beträchtlichen Zusatzkosten, da dem AN nicht ersparte Mehraufwendungen erstattet werden müssten.