Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Wolfhager Straße I und II Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49759
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Wolfhager Straße I und II
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU und Straßenbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU und Straßenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wolfhager Straße I und II
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU und Straßenbau
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
NT01: Zusätzliche Bauüberwachungsleistungen aufgrund von geänderten oder zusätzlichen Bauleistungen in den Gewerken KIB, EEA und LST. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht Vertrag enthalten
Der AN verfügt über die notwendigen technischen, projektspezifischen und örtlichen Kenntnisse, um ein ungehindertes
Arbeiten zu ermöglichen und die erforderlichen Leistungen umzusetzen. Die zusätzlichen Bauüberwachungsleistungen stehen in
einem untrennbaren Zusammenhang mit den HV-Büw-Leistungen. Aufgrund der Beteiligung des AN im Projekt entstand kein
zeitlichen Verlust.