Regionalmanagement 2023 - 2027 für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-limburg-weilburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.subreport-elvis.de/E77841247
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.subreport-elvis.de/E77841247
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein zur Erfüllung von Aufgaben im Sinne der LEADER
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Regionalentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regionalmanagement 2023 - 2027 für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung des Regionalmanagements 2023 bis 2027 für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg als Dienstleistungsauftrag.

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2027. Die Leistungserbringung soll voraussichtlich am 1. März 2023 beginnen und am 31. Dezember 2027 enden. Die Verlängerung des Vertrages ist jeweils um ein weiteres Jahr, maximal zweimal bis zum 31. Dezember 2029, möglich, sofern die Förderperiode durch das Land Hessen verlängert wird.

Auftragsvorbehalt

Der Auftraggeber hat zur Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Limburg-Weilburg Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung des Landes Hessen beantragt. Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn der Förderantrag durch die zuständige Behörde bewilligt wurde. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch das Land Hessen steht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Hauptort der Ausführung:

Förderregion Limburg-Weilburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg als Dienstleistungsauftrag.

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2027. Die Leistungserbringung soll voraussichtlich am 1. März 2023 beginnen und am 31. Dezember 2027 enden. Die Verlängerung des Vertrages ist jeweils um ein weiteres Jahr, maximal zweimal bis zum 31. Dezember 2029, möglich, sofern die Förderperiode durch das Land Hessen verlängert wird.

Auftragsvorbehalt

Der Auftraggeber hat zur Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Limburg-Weilburg Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung des Landes Hessen beantragt. Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn der Förderantrag durch die zuständige Behörde bewilligt wurde. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch das Land Hessen steht

Die Region Limburg-Weilburg (18 Städte und Gemeinden) ist seit 2015 LEADER-Fördergebiet und hat sich gemäß Beschluss des Trägervereins Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V. um die Anerkennung als Hessische LEADER-Förderregion für die EU-Förderperiode 2023 – 2027 beworben. Die Anerkennung als LEADER-Region erfolgte am 10. November 2022.

Die LEADER Förderregion Limburg-Weilburg hat eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) als Grundlage für den Einsatz der Fördermittel erarbeitet. Die LES enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2023-2027.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektbezogene methodische Herangehensweise / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Praxis- und umsetzungsorientiertes Angebot / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 35
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Verlängerung des Vertrages ist jeweils um ein weiteres Jahr, maximal zweimal bis zum 31. Dezember 2029, möglich, sofern die Förderperiode durch das Land Hessen verlängert wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

LEADER

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Kurzdarstellung des Bieters

-Bei Bietergemeinschaften: Darstellung der Struktur der Bietergemeinschaft

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Angaben in Eigenerklärung des Bieters/der Bieterin gemäß beiliegendem Formular 124

-Angaben zu Eigenerklärung Arbeitskräfte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorhaltung von mindestens 2,0 AK Beschäftigungsäquivalent

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Angaben in Eigenerklärung des Bieters/der Bieterin gemäß beiliegendem Formular 124

-Angaben in Eigenerklärung Arbeitskräfte

-Qualifikationsnachweis mit fachlichem Lebenslauf des Projektleiters / des Regionalmanagers

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorhaltung von mindestens 2,0 AK Beschäftigungsäquivalent

abgeschlossenes Hochschulstudium oder spezifische Weiterbildung

3 Referenzen in zutreffenden Tätigkeitsfeldern

Besondere Kenntnisse der Region Limburg-Weilburg und Kenntnisse über relevante einschlägige Förderprogramme im Sinne des LEADER und CLLD-Ansatzes sowie über einschlägige Förderprogramme von Bund und Land Hessen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/02/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/02/2023
Ortszeit: 09:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.

Dieser lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2023

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