Regionalmanagement 2023 - 2027 für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-limburg-weilburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement 2023 - 2027 für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg
Durchführung des Regionalmanagements 2023 bis 2027 für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg als Dienstleistungsauftrag.
Der Förderzeitraum beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2027. Die Leistungserbringung soll voraussichtlich am 1. März 2023 beginnen und am 31. Dezember 2027 enden. Die Verlängerung des Vertrages ist jeweils um ein weiteres Jahr, maximal zweimal bis zum 31. Dezember 2029, möglich, sofern die Förderperiode durch das Land Hessen verlängert wird.
Auftragsvorbehalt
Der Auftraggeber hat zur Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Limburg-Weilburg Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung des Landes Hessen beantragt. Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn der Förderantrag durch die zuständige Behörde bewilligt wurde. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch das Land Hessen steht.
Förderregion Limburg-Weilburg
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg als Dienstleistungsauftrag.
Der Förderzeitraum beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2027. Die Leistungserbringung soll voraussichtlich am 1. März 2023 beginnen und am 31. Dezember 2027 enden. Die Verlängerung des Vertrages ist jeweils um ein weiteres Jahr, maximal zweimal bis zum 31. Dezember 2029, möglich, sofern die Förderperiode durch das Land Hessen verlängert wird.
Auftragsvorbehalt
Der Auftraggeber hat zur Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Limburg-Weilburg Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung des Landes Hessen beantragt. Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn der Förderantrag durch die zuständige Behörde bewilligt wurde. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch das Land Hessen steht
Die Region Limburg-Weilburg (18 Städte und Gemeinden) ist seit 2015 LEADER-Fördergebiet und hat sich gemäß Beschluss des Trägervereins Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V. um die Anerkennung als Hessische LEADER-Förderregion für die EU-Förderperiode 2023 – 2027 beworben. Die Anerkennung als LEADER-Region erfolgte am 10. November 2022.
Die LEADER Förderregion Limburg-Weilburg hat eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) als Grundlage für den Einsatz der Fördermittel erarbeitet. Die LES enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2023-2027.
Die Verlängerung des Vertrages ist jeweils um ein weiteres Jahr, maximal zweimal bis zum 31. Dezember 2029, möglich, sofern die Förderperiode durch das Land Hessen verlängert wird.
LEADER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Kurzdarstellung des Bieters
-Bei Bietergemeinschaften: Darstellung der Struktur der Bietergemeinschaft
-Angaben in Eigenerklärung des Bieters/der Bieterin gemäß beiliegendem Formular 124
-Angaben zu Eigenerklärung Arbeitskräfte
Vorhaltung von mindestens 2,0 AK Beschäftigungsäquivalent
-Angaben in Eigenerklärung des Bieters/der Bieterin gemäß beiliegendem Formular 124
-Angaben in Eigenerklärung Arbeitskräfte
-Qualifikationsnachweis mit fachlichem Lebenslauf des Projektleiters / des Regionalmanagers
Vorhaltung von mindestens 2,0 AK Beschäftigungsäquivalent
abgeschlossenes Hochschulstudium oder spezifische Weiterbildung
3 Referenzen in zutreffenden Tätigkeitsfeldern
Besondere Kenntnisse der Region Limburg-Weilburg und Kenntnisse über relevante einschlägige Förderprogramme im Sinne des LEADER und CLLD-Ansatzes sowie über einschlägige Förderprogramme von Bund und Land Hessen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]