Edermünde-Grifte, ehem. Bitumenwerk Dr. Riehm Referenznummer der Bekanntmachung: ASG/03/268
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.him-asg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.him.de
Abschnitt II: Gegenstand
Edermünde-Grifte, ehem. Bitumenwerk Dr. Riehm
34295 Edermünde-Grifte
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung des
Abzugsgrabens und der Eder für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land
Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein
Sanierungserfordernis besteht.
Es handelt sich i. W. um folgende Leistungen:
- Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 3 - 9 des § 43 HOAI
(Ingenieurbauwerke), ohne Entsorgung,
- Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 2 - 6 des § 51 HOAI
(Tragwerkplanung),
- Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus
Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),
- Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung
- geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Mithilfe bei der Unterhaltung und Reparatur von versiegelten Flächen (z. B. Betriebsterrassen)
auf dem Werksgelände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Edermünde-Grifte, ehem. Bitumenwerk Dr. Riehm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hann.-Münden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,
3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
19.07.2022 (BGBl. I S. 1214).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
34295 Edermünde-Grifte
Zzgl. zu den in II.2.4 beschriebenen Leistungen waren zusätzliche Ingenieurleistungen erforderlich, die in Abschnitt VII.2.1 näher erläutert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hann,-Münden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland
NT1: Zusätzliche Ingenieurleistungen zur Revision der Behälter sowie zur Ertüchtigung der Grundwassersanierungsanlage entsprechend den Anforderungen des WHG (bereits veröffentlicht mit Bekanntmachung 2020/S 052-124455).
NT2: Zusätzliche Ingenieurleistungen für Erkundungen im Bereich des Abzugsgrabens sowie Messstellenbau und -rückbau im Umfeld der zu sanierenden Flächen, zu netto 30.232,00 €
NT3: Zusätzliche Ingenieurleistungen für die Erkundung der Schadstofffahne II, Begleitung und Auswertung des Pilotversuches zur Teerölförderung an GWM 106 und Begleitung von Maßnahmen zur technischen Modernisierung der GW-Sanierungsanlage, zu netto 62.534,00 €
NT4: Gutachterliche Leistungen in Form geotechnischer Feldversuche und bodenmechanischer Laborversuche, vorlaufend zur Bodensanierung 2022, zu netto 23.741,50 €
NT5: Zusätzliche Ingenieur-, Planungs- und gutachterliche Leistungen für die Erstellung eines Konzeptes zum Rückbau von Doppelmessstellen, Auswertungen für das MNA-Konzept (Status Quo) sowie der Begleitung von Leistungspumpversuchen zur Optimierung der Grundwassersanierung, zu netto 25.190,00 €
NT6: Zusätzliche Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Planung und Baubegleitung der Bodensanierung im Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 sowie Anpassung der Auftragssumme aufgrund gestiegener anrechenbarer Kosten, zu netto 87.198,34 €
NT7: Zusätzliche Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen im Rahmen der Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen und der Bauleitung/-begleitung vor Ort, zu netto 39.767,20 €
NT8: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Begleitung, Überwachung und bedarfsweisen Optimierung der Grundwassersanierung und Teerölförderung (Los 2) im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023, zu netto 54.354,00 €
Da es sich überwiegend um nicht vollständig beschreibbare Ingenieurleistungen handelt, ist für die vorliegende Leistung eine gezielte, gesamtheitliche Bearbeitung erforderlich. Aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht ist die Vergabe an das ausgewählte Fachbüro für den Auftraggeber vorteilhaft und verhindert Missverständnisse und Aufwand, der finanzielle Nachteile für den AG mit sich bringen würde. Die Leistungen lassen sich nicht sinnvoll und wirtschaftlich vom Hauptauftrag trennen.