Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2023-0026
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung
Abbruch- und Rückbauarbeiten (DIN 18 459), Schadstoffsanierung;
TU-Darmstadt
Schlossgartenstraße 9
64289 Darmstadt
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schadstoffsanierung und Demontagearbeiten im EG, sowie im ZG und im 1.OG bis 4.OG - einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten.
Dies sind im Wesentlichen folgende Arbeiten:
Demontage schadstoffhaltiger Fenster sowie Demontage angrenzender Bauteile.
Schadstoffhaltig z.B.
• Fenster mit asbesthaltigem Fensterkitt, ca. 970 m² • KMF-Ausstopfungen in Wandschwertern und
um Fenster, allerdings nur örtlich, umlaufend an den Fenstern • Fensterbänke, innen, aus Natursteinplatten
auf Stahlhalterungen mit asbesthaltigen
Kitten, ca. 435 lfd. m
• asbesthaltige Kiesschüttung auf dem
Flachdach des EG (Kies, verunreinigt mit
Bruchstücken des asbesthaltigen
Fensterkitts), ca. 380 m² bzw. ca. 20 m³
• Asbesthaltige Innenputze/-spachtelmassen ca. 320 m² • Teilbereich abgehängter
Deckenkonstruktionen mit KMF-Auflagen ca. 320 m²
• Stahlgliederheizkörper mit asbesthaltigen
Flachdichtungen (nur Abtransport und
Entsorgung) ca. 150 Stück bzw. 12 t
Nicht schadstoffhaltig z.B.
• außenliegender horizontaler Sonnenschutz ca. 190 lfd. m
• innenliegender Sonnenschutz, teilweise
Verdunkelungsanlagen ca. 720 m²
• Holzwolleleichtbauplatten an Innenseite
Stahlbetonbrüstung ca. 430 m²
• Innenschale Gasbetonstein, nichttragend ca. 320 m²
Anforderungen
Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 für Abbruch-und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV, Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) in den Bereichen Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten sowie Asbestsanierungsarbeiten oder gleichwertige Nachweise, die nicht älter als ein Jahr sind (u.a. Nachweise der Sach-bzw. Fachkunde nach TRGS 519, TRGS 521 und BGR 128 bzw. DGUV Regel 101-004) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Referenzobjekte im Bereich der Sanierung von schwach gebundenem Asbest und alter KMF, die von dem Bewerber/von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vertraglich abgewickelt wurde. Bei den Referenzen sollte es sich um Sanierungen handeln, die nicht älter als 3 Jahre sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: 'Keine'
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Abschnitt IV: Verfahren
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.