2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
54 - Erweiterung der Kontrollmessungen des Festpunktfeldes (Streckennivellements): Um sicherzustellen, dass die Referenzpunkte zur Kontrolle der Vertikalverformungen nicht im Einflussbereich der Baumaßnahme liegen, wurden die Universität und der Südfriedhof als äußere Grenze des Streckennivellements festgelegt.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
54 - Erweiterung der Kontrollmessungen des Festpunktfeldes (Streckennivellements): Um sicherzustellen, dass die Referenzpunkte zur Kontrolle der Vertikalverformungen nicht im Einflussbereich der Baumaßnahme liegen, wurden die Universität und der Südfriedhof als äußere Grenze des Streckennivellements festgelegt.
Ursächlich für die notwendige Erweiterung des Streckennivellements sind die im Rahmen der Bauphase gewonnenen neuen Erkenntnisse über Geologie und Hydrologie im Umgriff des Baufeldes. Durch die Versuchsbetriebe und die Herstellung der Bauwasserhaltung wurde festgestellt, dass sich der Absenktrichter und die dadurch prognostizierten Setzungen weiter in die Peripherie der Baumaßnahme auswirken. Dadurch befand sich der bisher angenommene Ausgangspunkt für das Streckennivellements noch im Auswirkungsbereich der Baumaßnahme und musste daher korrigiert und weiter von der Baugrube entfernt werden. Es handelt sich somit um die Auswirkungen des bestehenden Bodenrisikos, welches für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar war.