2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE6002 Weichentrapez Hirschgarten Bauhauptleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54216
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE6002 Weichentrapez Hirschgarten Bauhauptleistung
München
Siehe Kapitel II.1.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE6002 Weichentrapez Hirschgarten Bauhauptleistung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
VAB-Nr. 04: Weichen abladen von Weichentransportwagen (WTW) Mittels Mobilkran
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
VAB-Nr. 04: Weichen abladen von Weichentransportwagen (WTW) Mittels Mobilkran
Das Abladen und der Einbau der 4 Weichen ist Vertragsbestandteil des Haupt-AN. Aufgrund des seitens PL gewünschten vorgezogenen Liefertermin konnten die 4 Weichen nicht direkt eingebaut werden, sondern mussten auf der BE-Fläche zwischengelagert werden. Die Gewährleistung für die Arbeiten muss beim Haupt-AN bleiben. Eine Übertragung der Gewährleistung für die Abladung der 4 Weichen durch einen anderen AN ist nicht möglich.