Ausspielung Kampagne GST/Weihnachten 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 122912
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.germany.travel
Abschnitt II: Gegenstand
Ausspielung Kampagne GST/Weihnachten 2021
Die DZT überträgt der jeweiligen Agentur die Aufgabe der Planung und des
Einkaufes von Medialeistungen der DZT für die Durchführung der globalen
Jahres- und Themenkampagnen. Die DZT vertritt den Digital First Ansatz.
Native Ads (Online)
o Operative Ausspielung sowie Optimierung von (globalen) Kampagnen
(inkl. A/B-Testings)
Dabei verpflichtet sich die Agentur zur unmittelbaren, koordinierten und
reibungslosen Zusammenarbeit mit den Kreativagenturen und dem DZT-Team.
Weltweit
Die DZT überträgt der jeweiligen Agentur die Aufgabe der Planung und des
Einkaufes von Medialeistungen der DZT für die Durchführung der globalen
Jahres- und Themenkampagnen. Die DZT vertritt den Digital First Ansatz.
Native Ads (Online)
o Operative Ausspielung sowie Optimierung von (globalen) Kampagnen
(inkl. A/B-Testings)
Dabei verpflichtet sich die Agentur zur unmittelbaren, koordinierten und
reibungslosen Zusammenarbeit mit den Kreativagenturen und dem DZT-Team.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Es gilt § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.