DSTW Mainz, Planungsleistungen für das Gewerk Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44202
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DSTW Mainz, Planungsleistungen für das Gewerk Kabeltiefbau
DSTW Mainz, Planungsleistungen für das Gewerk Kabeltiefbau: Die angefragten Leistungen beinhalten die Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und optional Lph 5 - 7 und 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
DSTW Mainz, Planungsleistungen für das Gewerk Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mainz
DSTW Mainz, Planungsleistungen für das Gewerk Kabeltiefbau: Die angefragten Leistungen beinhalten die Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und optional Lph 5 - 7 und 9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Die im Hauptvertrag beauftragen Leistungen umfassen die Planung der Kabeltiefbauleistungen (Kabelkanal, Querungen, Schächte).
Unter Berücksichtigung der geänderten TM 2-2020.10410 sind jedoch für die Planung eines DSTW folgende Planungsleistungen erforderlich:
• Hochbau (Modulgebäude) einschließlich Außenanlagen (Verkehrsanlage)
• Technische Gebäudeausrüstung (Klima, Heizung, Sanitär, Wasser, Abwasser, Blitzschutz)
• Elektrotechnische Energieanlagen: Beleuchtung Verkehrsanlagen
• Objektplanung Verkehrsanlagen für Feldelementanschlusskästen (FeAk)/ -schränke (FeAs)
Die zuvor beschriebenen Planungsleistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Es handelt sich somit
um eine zusätzliche Leistung.
Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre