Smart City „Wiesbaden goes Smart“: Beratungsleistungen im Kontext der Umsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: 01-801/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart City „Wiesbaden goes Smart“: Beratungsleistungen im Kontext der Umsetzung
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich sukzessive auf alle Lebensbereiche in der Gesellschaft aus. Städte und Gemeinden müssen und wollen sich dem digitalen Wandel stellen sowie die damit verbundenen Chancen und Potentiale gezielt nutzen. Dabei stehen die Kommunen insbesondere vor der Herausforderung, die Digitalisierung im Sinne einer nachhaltigen, ganzheitlichen und integrierten Stadtentwicklung strategisch sowie am Gemeinwohl orientiert zu gestalten. Auch die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) wird in diesem Kontext – u. a. unterstützt durch finanzielle Zuwendungen des hessischen Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung - ein zentrales Programmmanagement “Smart City Wiesbaden“ implementieren.
Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden möchte in diesem Zusammenhang durch externes Management / Steuerung und fachliche Beratung die zielgerichtete Umsetzung sicherstellen.
Parallel wurden Leistungen für die Beteiligung und Kommunikation im Kontext von Citizen Science für das Projekt Smart City „Wiesbaden goes Smart“ ausgeschrieben.
65189 Wiesbaden
Gegenstand der Ausschreibung sind Management- / Steuerungsleistungen und fachliche Beratung für die zielgerichtete Umsetzung des Projekts Smart City „Wiesbaden goes Smart“. Darüber hinaus werden bei Bedarf qualifizierte Unterstützungsleistungen für technologische Umsetzungen von einzelnen Use Cases erwartet.
Unter dem Begriff „Smart City“ werden ganzheitliche Entwicklungsvorhaben subsumiert, welche insbesondere unter der Nutzung von Citizen Science und informationstechnologischen Potentialen gezielte nutzerorientierte Mehrwerte für Menschen direkt vor Ort in einer Kommune schaffen sollen.
Berücksichtig werden dabei u.a. gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Innovationen, um bspw. Städte sukzessive attraktiver, effizienter, grüner und sozial inklusiver zu gestalten.
Seit Januar 2021 hat die LHW in einem breiten Beteiligungsprozess mit Stakeholdern der Stadtgesellschaft Wiesbaden ein Konzept „Smart City – Wiesbaden goes Smart“ erarbeitet. Es enthält die wesentlichen Anforderungen der unterschiedlichen Wiesbadener Ziel-/Interessensgruppen an eine Smart City (siehe Anlage Managementsummary). Hierbei wurden gemeinsam acht sog. „Wirkungsbereiche“ identifiziert (Menschen, Verkehr & Mobilität, Energie, Gesundheit, Bildung & Kultur, Gebäude, Urbanes und Wirtschaft) und jeweils Leitlinien entwickelt, welche unter der Prämisse der Gemeinwohlorientierung handlungsleitend und zielführend zu berücksichtigen sind.
Das Projekt erhält mit Zuwendungsbescheid aus dem Juli 2021 eine Förderung aus Landesmitteln des Programms „Starke Heimat Hessen II“.
Insgesamt handelt es sich um einen stark iterativen und agilen Prozess, der auch einen umfassenden Transfer von Erfahrungen, Wissen (über Technik, Organisation, Prozesse und Marktgeschehen) sowie Technologien auf nicht geförderte Kommunen sicherstellen muss.
Weitere Informationen zum Projekt u.a. aus dem Förderantrag erhielten die ausgewählten Bieter nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung.
Mittels europaweiter Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs gemäß §18 VgV wurden Konzepte (Herangehensweisen und dazu notwendige Leistungsbausteine) gesucht, um die von der LHW definierten Projektziele mit dem vorgegebenen Auftragsbudget von 420.000 Euro netto bestmöglich zu erreichen.
Im ersten Schritt wurden dazu geeignete Bieter ausgewählt und zur Teilnahme am Dialog eingeladen.
Die ausgewählten Dialog-Teilnehmer wurden zunächst zur Erstellung und Präsentation eines Konzepts zur Bewältigung der genannten Ziele aufgefordert.
Im Dialog wurde die optimale Herangehensweise an die Aufgabe und die hierzu notwendigen Leistungsbausteine gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet. Der Dialog kann mehrere Phasen umfassen.
Die Auftraggeberin behielt sich vor, die Anzahl der Lösungsvorschläge anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern und den Dialog mit Bietern, deren Vorschläge nicht zielführend sind, zu beenden.
Nach Abschluss der Dialogphase wurden die verbleibenden Bieter zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage der in der Dialogphase festgelegten Lösungen aufgefordert.
Projektzeitraum: Mitte 2022 bis Ende 2023
Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Die Auftraggeberin sieht keine Zahlungen oder Prämien an die Teilnehmer am Dialog vor. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Lösungsvorschläge/Projektentwürfe bzw. Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Es sind bereits Dienstleister im Rahmen der Antragstellung der Fördermittel mit der Thematik befasst gewesen. Diesen stand es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Smart City „Wiesbaden goes Smart“: Beratungsleistungen im Kontext der Umsetzung
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]