81291831 - Relocation Service Referenznummer der Bekanntmachung: 81291831_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81291831 - Relocation Service
Die GIZ ist ein international tätiges Unternehmen und weist neben einer Vielzahl von Einsatzländern auch unterschiedliche Standorte in Deutschland auf. Das Geschäftsmodell (Projektarbeit im In- und Ausland) und die damit verbundene Übernahme neuer Aufgaben machen regelmäßige räumliche Wechsel weltweit - auch an schwierige und fragile Standorte - für einen großen Teil der Mitarbeiter*innen notwendig. Dieses Mobilitätserfordernis bedeutet eine große Herausforderung für die betroffenen Mitarbeiter*innen sowie deren Familien.
Ein Relocation Service (RS) unterstützt die Mitarbeiter*innen, welche im hohen Umfang räumlich mobil sein müssen, um damit zum einen die Wechselbereitschaft zu erhöhen und zum anderen zu erreichen, dass sie sich problemloser in ihr neues Umfeld einleben und somit am Arbeitsplatz schneller voll einsatzfähig sind. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Auslandseinsätze in den letzten Jahren vergleichsweise schwieriger geworden, so dass die hier ausgeschriebene Leistung ein Umsetzungselement einer Gesamtstrategie ist, welche u.a. zur Steigerung der Attraktivität von Auslandseinsätzen beitragen soll.
Ausschreibungensgegenstand sind Dienstleistungen im Bereich Relocation. Den begünstigten Mitarbeiter*innen soll ein breites Angebot unterschiedlichster Dienstleistungen gemacht werden, aus denen ein individuelles Paket aus Einzelleistungen je nach Bedarf zusammengestellt werden kann. Die Auftraggeberin wird als Arbeitgeberleistung diese individuellen Pakete je nach Mitarbeitergruppe erstatten/bezuschussen Sollten die Mitarbeiter*innen Einzelleistungen in einem höheren Maße in Anspruch nehmen wollen, müssen diese als Eigenbeitrag privat übernommen und mit dem Auftragnehmer vereinbart werden.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ ist ein international tätiges Unternehmen und weist neben einer Vielzahl von Einsatzländern auch unterschiedliche Standorte in Deutschland auf. Das Geschäftsmodell (Projektarbeit im In- und Ausland) und die damit verbundene Übernahme neuer Aufgaben machen regelmäßige räumliche Wechsel weltweit - auch an schwierige und fragile Standorte - für einen großen Teil der Mitarbeiter*innen notwendig. Dieses Mobilitätserfordernis bedeutet eine große Herausforderung für die betroffenen Mitarbeiter*innen sowie deren Familien.
Ein Relocation Service (RS) unterstützt die Mitarbeiter*innen, welche im hohen Umfang räumlich mobil sein müssen, um damit zum einen die Wechselbereitschaft zu erhöhen und zum anderen zu erreichen, dass sie sich problemloser in ihr neues Umfeld einleben und somit am Arbeitsplatz schneller voll einsatzfähig sind. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Auslandseinsätze in den letzten Jahren vergleichsweise schwieriger geworden, so dass die hier ausgeschriebene Leistung ein Umsetzungselement einer Gesamtstrategie ist, welche u.a. zur Steigerung der Attraktivität von Auslandseinsätzen beitragen soll.
Ausschreibungensgegenstand sind Dienstleistungen im Bereich Relocation. Den begünstigten Mitarbeiter*innen soll ein breites Angebot unterschiedlichster Dienstleistungen gemacht werden, aus denen ein individuelles Paket aus Einzelleistungen je nach Bedarf zusammengestellt werden kann. Die Auftraggeberin wird als Arbeitgeberleistung diese individuellen Pakete je nach Mitarbeitergruppe erstatten/bezuschussen Sollten die Mitarbeiter*innen Einzelleistungen in einem höheren Maße in Anspruch nehmen wollen, müssen diese als Eigenbeitrag privat übernommen und mit dem Auftragnehmer vereinbart werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen (geeignete Unternehmen), die die im Dokument "Teilnahmeantrag und Eignungserklärung der Bewerber (Aufruf zum Wettbewerb)" aufgeführten Kriterien erfüllen und nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen sind oder die Wiederherstellung ihrer Integrität nach § 125 GWB nachweisen können.
Bei einer vorher bekannt gegebenen Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt eine Wertung nach dem in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bewertungsmaßstab.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften.
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren in EUR (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden), mindestens: 1.000.000,00 EUR .
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1.000.000,00 EUR .
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000,00 EUR
2. Mindestens 8 Referenzprojekte im Fachgebiet "Relocation Service" und davon mindestens 5 Referenzprojekte in "Relocation Service" mit Bezug zu Asien, Afrika oder Lateinamerika in den letzten 3 Jahren.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000,00 EUR
2. Mindestens 8 Referenzprojekte im Fachgebiet "Relocation Service" und davon mindestens 5 Referenzprojekte in "Relocation Service" mit Bezug zu Asien, Afrika oder Lateinamerika in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YQBL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.