E-Mail-Marketing Tool 2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.germany.travel
Abschnitt II: Gegenstand
E-Mail-Marketing Tool 2023
Wir benötigen ein professionelles Software-Tool zur Erstellung und Versand von Newslettern mit der bestehenden Master- & Submandantenstruktur mindestens auf dem technischen Stand der Wilken E-Marketing Suite Version 3.32, um Interessenten weltweit (sowohl B2C als auch B2B (Presse und Trade)) gezielt Informationen über das Reiseland Deutschland liefern zu können und auf unseren Online-Auftritt www.germany.travel weiterzuleiten.
Entwicklung/ Optimierung von Workflows, Template-Empfehlungen, Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit; Anlegen von Trigger-Kampagnen, Unterstützung bei der Durchführung von Testing-Szenarien (z.B. Betreffzeilen, Versandzeiträume; Schnittstellendefinition etc.)
Agenturleistungen z.B. für Weiterentwicklung E-Mail-Marketing Strategie; Template-Optimierungen; Konzeption von Maßnahmen zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit; Entwicklung von Testing-Szenarien (z.B. Betreffzeilen, Versandzeiträume…) etc.
Laufender Support
Jährliche Workshops zur Systemoptimierung, Schnittstellen-definitionen etc. (2 Tage pro Jahr bzw. 10 Tage für die Vertragslaufzeit)
Technische Anpassungen (Entwicklungsaufwand) für Change Requests, Customizing & Programmierungen: z.B. Änderung von Templates, Anpassungen von Webformularen, Einrichtung zusätzlicher Mandanten (Subaccounts), Änderung von Absender-Adressen; allgemeine Änderung der Absenderkennung (gemeinsame Sub-domain mit mandantenspezifischen Unterscheidungen nur vor dem @) etc.
Monatlicher Systembetrieb
Lizenzgebühren/Softwarewartung
Systemadministration
Monatliche Operative Leistungen
(Kosten für Emailversand)
bei Gesamt-Adress-Menge < 750.000
bis 500.000 pro Monat
bis 750.000 pro Monat
bis 1.000.000 pro Monat
> 1.000.000 pro Monat
bei Gesamt-Adress-Menge < 1.250.000
bis 500.000 pro Monat
bis 750.000 pro Monat
bis 1.000.000 pro Monat
> 1.000.000 pro Monat
Reisekosten
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Kosten zur Umstellung des Systems belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR (gerundet inkl. Schulungen, Supportaufwand HV), egal welches andere System eingesetzt wird und egal wie hoch die dann noch hinzukommenden Lizenzkosten sind.
Die Summe aus Umrüstkosten und Betriebs-/Nutzungskosten für ein neues System wird die Kosten der Nutzung und für zukünftige kleinere Optimierungen des bestehenden Systems auf jeden Fall übersteigen.
Damit ist es unwirtschaftlich das System zu wechseln und der Verbleib bei der bestehenden Wilken EMS ist ratsam.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Es gilt § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.