Technikdienstleistungen für Präsenz-, Hybrid- und virtuelle Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 81291821
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technikdienstleistungen für Präsenz-, Hybrid- und virtuelle Veranstaltungen
Das Entwicklungspolitische Forum (EF) ist im Auftrag des BMZ die zentrale Anlaufstelle für die Konzeption, Planung und Durchführung von hochrangigen entwicklungspolitischen Veranstaltungen und Dialogprozessen. Ziel des EF ist es, entwicklungspolitische Dialoge zur Umsetzung der Agenda 2030 zu fördern. Die Veranstaltungen sollen zur Positionierung der deutschen Entwicklungspolitik im internationalen Umfeld beitragen. Sie bringen Entscheidungsträger*innen und Expert*innen zusammen und geben ihnen Raum für die Weiterentwicklung von Beratungs- und Umsetzungsansätzen in der Entwicklungszusammenarbeit.
Um die Akzeptanz entwicklungspolitischer Maßnahmen zu stärken und den fachlichen Dialog über die Umsetzung der deutschen EZ-Maßnahmen zu fördern, wird der Austausch mit Akteuren durch Fachdialoge und Veranstaltungen organisiert. Die einzelnen Formate sind auf die entsprechenden Sektorstrategien abgestimmt, so dass die jeweiligen Fachdialoge und Veranstaltungen einen Beitrag zur übergreifenden inhaltlichen Arbeit zur Förderung der Agenda 2030 und der Schwerpunkte der deutschen EZ leisten. Im Fokus stehen dabei insbesondere die vier BMZ-Schwerpunktthemen (COVID-19-Pandemie und ihre Folgen, Armut und Hunger, Just Transition, Feministische Entwicklungspolitik) sowie die beiden Perspektivthemen (Flüchtlingsbewegungen und Fluchtursachen, Digitalisierung in der EZ). Darüber hinaus können sich aus den aktuellen politischen Entwicklungen weitere Themen ergeben.
Der Schwerpunkt der Leistungen des EF liegt in der Organisation und Nachverfolgung von fachlichen Gremien, Konferenzen und Arbeitsgruppen. Anfragen zur Konzipierung, Planung und Umsetzung von Fachdialogen aus den Fachreferaten bearbeitet das EF anlassbezogen nach Abstimmung mit dem BMZ-Referat K2 und dem jeweils fachlich federführenden BMZ-Referat. Dazu gehören methodische und fachliche Beratung, Recherche, Konzeption und Planung von Veranstaltungen und Fachdialogen sowie die Durchführung, Nachbereitung und Aufarbeitung der Veranstaltungen und Fachdialoge. Darüber hinaus gehören das Wissensmanagement, die Zusammenarbeit mit Akteuren der nationalen und internationalen Stakeholder-Landschaft und die entsprechende Vernetzung sowie die Umfeldbeobachtung und Auswertung von Fachgremien, Konferenzen und Arbeitsgruppen zu den Kernleistungen des EF.
Ziel der Leistungen ist die Aufbereitung und Ergänzung standardisierter Ansätze des Veranstaltungsmanagements um weitere Aspekte. Hier sind sowohl Prozesswissen als auch methodische und inhaltliche Ausgestaltungen von Dialogformaten relevant. Da hybride und digitale Veranstaltungen den Großteil der umzusetzenden Veranstaltungen ausmachen, wird das EF geeignete digitale Ansätze und Formate weiterentwickeln und in seine Beratung zu überführen. Bereits bestehende und zukünftige Methoden und Ansätze sollen im Rahmen eines nachhaltigen und inklusiven Wissensmanagements aufbereitet werden.
Zielgruppe der Unterstützung für eine wirksame und weitläufig akzeptierte Entwicklungsagenda sind - über einen sehr langen Wirkungszusammenhang - insbesondere die von nicht nachhaltiger Entwicklung betroffenen Menschen weltweit. Auf unmittelbarer Wirkungsebene sind die jeweiligen Adressaten der vom EF gestalteten Fachdialoge und -veranstaltungen die für die deutsche und internationale Entwicklungspolitik relevanten Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie die entwicklungspolitische Fachöffentlichkeit. Im Einzelnen zählen dazu Vertreter*innen der Institutionen der deutschen und internationalen Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Einrichtungen, Entscheidungsträger*innen und Expert*innen aus Politik, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, Abgeordnete des Deutschen Bundestages bzw. der Landtage oder des Europäischen Parlaments sowie interessierte Bürger*innen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Technikdienstleistungen für Präsenz-, Hybrid- und virtuelle Veranstaltungen
Das Entwicklungspolitische Forum (EF) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei der Konzeption, Planung und Durchführung von Dialogprozessen und Online-, Hybrid- oder Präsenzfachveranstaltungen. In den nächsten zwei Jahren, beginnend im Februar 2023, wird das EF 20-24 Fachdialoge und Veranstaltungen unterschiedlicher Größe und Formate (präzens, online und hybrid) durchführen. Die Veranstaltungen finden vornehmlich in Berlin, in Einzelfällen ggf. auch deutschlandweit statt.
Das EF ist daran interessiert, einen Dienstleister für die technische Beratung, Betreuung, Unterstützung sowie Bereitstellung der Ausstattung von Veranstaltungstechnik für die einzelnen Veranstaltungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer (AN) ist für die Beratung, Betreuung und Bereitstellung aller für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen technischen Equipments und Dienstleistungen verantwortlich. Dies betrifft alle Aspekte von Ton- und Audio-, Video-, Licht- bzw. Beleuchtungstechnik, Dolmetschtechnik, Live-Übertragung und Konferenztechnik bis hin zu den erforderlichen Hardware- und Softwarelösungen für digitale / hybride Veranstaltungen sowie die Bühnengestaltung und das zugehörige Mobiliar.
Die Veranstaltungsarten umfassen Dialogforen, Konferenzen und andere Formate. Die Länge variiert zwischen mehrstündigen und mehrtägigen Veranstaltungen. Die Events werden hauptsächlich auf Deutsch und/oder Englisch mit Simultanübersetzung stattfinden. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Ministerien, insbesondere dem BMZ, sowie Kenntnisse über deren Veranstaltungsräume in Berlin/Bonn sind wünschenswert.
Die folgenden Dienstleistungen werden ebenfalls benötigt:
- Allgemeine Beratungsleistungen im Rahmen der Vorbereitung von Präsenz-, Hybrid- und Online Veranstaltungen;
- Ein Workshop für das EF-Team als Einführung in die verschiedenen Aspekte der Veranstaltungstechnik;
- Teilnahme an Vorgesprächen und regelmäßigen Beratungstreffen mit der AG in Bonn/Berlin sowie ggf. mit dem BMZ;
sowie spezialisiertes Personal für die Logistik und alle Technik- und Dienstleistungspositionen eines Präzens-, Hybrid- oder Online-Events.
Die Höchtsmenge der Rahmenvereinbarung ist in der Leistungsbeschreibung angegeben.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Referenzen nach folgenden Kriterien:
Fachliche Erfahrung:
1. Präsenzveranstaltungen; 14 %
2. Onlineveranstaltungen: 14%
3. Hybridveranstaltungen: 14 %
4. Projektmanagement: 14 "
5. Livestream, Hard- und Softwarelösungen für digitale Veranstaltungen: 14 %
Regionale Erfahrung:
Deutschland: 30 %
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten Unternehmen erforderlich. Das Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Auszüge sind in der Sprache der Eigenerklärung einzureichen. Soweit die Nachweise in einer anderen Sprache existieren, muss neben dem Original eine Übersetzung in die Verfahrenssprache eingereicht werden.
Sonstiges: Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
a. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, wirtschaftlich Berechtigten, Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen;
b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB und oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen;
c. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro verhängt wurde
d. Integritätserklärung
e. Soweit ein Bewerber im Hinblick auf auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen;
f. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden
g. Bei einem Unterauftrag ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer spätestens mit dem Angebot einzureichen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen.
1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden).
2. Eigenerklärung zu der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren.
1. Durchschnittliche Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens 700.000 EUR
2. Durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens: 15 Personen
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 50.000 EUR:
- Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet Veranstaltungstechnik, davon 2 Hybrid-, 1 Online- und 1 Präsenz-Veranstaltung jeweils als Referenzprojekt in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 50.000 EUR in den letzten 3 Jahren:
- Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet Veranstaltungstechnik, davon 2 Hybrid-, 1 Online- und 1 Präsenz-Veranstaltung jeweils als Referenzprojekt in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YQ5F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.