Entsorgung Altschotter/Lieferung aufbereiteter Schotter 2023 EBV Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63081

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5f4b930b-600a-4d91-959a-998c22485637
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Altschotter/Lieferung aufbereiteter Schotter 2023 EBV

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63081
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag Entsorgung Altschotter/Lieferung aufbereiteter Schotter 2023 EBV (Ersatzbaustoffverordnung)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung von Altschotter (ASO) per LKW

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) per LKW

Das Los 1 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (Z-Klassen gem. LAGA Boden, vgl. ATVs) per LKW, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (1.1. bis 1.16.);

Regionallos 1.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 1.2. Hamburg;

Regionallos 1.3. Bremen;

Regionallos 1.4. Niedersachsen;

Regionallos 1.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 1.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 1.7. Brandenburg;

Regionallos 1.8. Berlin;

Regionallos 1.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 1.10. Hessen;

Regionallos 1.11. Thüringen;

Regionallos 1.12. Sachsen;

Regionallos 1.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 1.14. Saarland;

Regionallos 1.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 1.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (1.1.1. bis 1.16.16) (zur Vereinfachung werden die Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

1.x.1 Entsorgung von ASO <= Z 0 (LKW);

1.X.2 Entsorgung von ASO <= Z 1.1 (LKW);

1.X.3 Entsorgung von ASO <= Z 1.2 (LKW);

1.X.4 Entsorgung von ASO <= Z 2 (LKW);

1.X.5 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (LKW);

1.X.6 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (LKW);

1.X.7 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (LKW);

1.X.8 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (LKW);

1.X.9 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (LKW);

1.X.10 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (LKW);

1.X.11 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (LKW);

1.X.12 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (LKW);

1.X.13 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff in > 2 x Z 2 (LKW);

1.X.14 Entsorgung von ASO <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

1.X.15 Entsorgung von ASO <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

1.X.16 Entsorgung von ASO > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW).

Die nach der oben dargestellten Logik sich fachlich und regional ergebenden Einheiten werden im Folgenden als „Unterlose“ bezeichnet. Angebote können für ein derart fachlich und regional spezifiziertes Unterlos (z. B.1.16.1), für mehrere dieser Unterlose oder für alle Unterlose abgegeben werden. Die Wertung findet auf Ebene dieser Unterlose (z. B. 1.16.1) statt. Mit einem oder mehreren Angeboten für die Unterlose des Loses 1 sind zwingend auch Angebote für die zugehörigen Regionallose für Transportleistungen (Los 4) und zusätzliche Leistungen (8) anzubieten.

Los 1.2: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (GS-Klassen gem. Tab. 2 und Tab. 4 EBV, BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 EBV, vgl. ATV) per LKW

1.2.01 Entsorgung von ASO GS-0 (Feststoffwerte: BM-F0* gemäß Punkt xx der ATV) (LKW)

1.2.02 Entsorgung von ASO GS-1 (Feststoffwerte: BM-F1 gemäß Punkt xx der ATV) (LKW)

1.2.03 Entsorgung von ASO GS-2 (Feststoffwerte: BM-F2 gemäß Punkt xx der ATV) (LKW)

1.2.04 Entsorgung von ASO GS-3 (Feststoffwerte: BM-F3 gemäß Punkt xx der ATV) (LKW)

1.2.05 Entsorgung von ASO > GS-3 (Feststoffwerte: > BM-F3 inkludiert außer PAK, SM, MKW und Feststoffwerte BM-F3 inkludiert) (LKW)

1.2.06 PAK > 6 bis

1.2.07 PAK > 9 bis

1.2.08 PAK > 30 bis

1.2.09 PAK > 75 bis

1.2.10 PAK > 100 bis

1.2.11 PAK > 150 mg/kg bis < 1.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

1.2.12 PAK >= 1000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

1.2.13 SM im Feststoff > BM-F2 und <= BM-F3 Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.04; (nur für GS-0, GS-1, GS-2)

1.2.14 SM im Feststoff > BM-F3 bis

1.2.15 SM im Feststoff > 2 x BM-F3, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

1.2.16 MKW (C10-C22) > 300 bis < 1000 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) > 600 bis < 2.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.03

1.2.17 MKW (C10-C22) >= 1.000 mg/kg bis < 2.500 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) >= 2.000 bis < 2.500 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

1.2.18 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 2.500 bis < 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

1.2.19 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

1.2.20 DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05

1.2.21 > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Bettungsreinigungsmaterial per LKW

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM) per LKW

Das Los 2 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM) (Z-Klassen gem.LAGA Boden, vgl. ATVs) per LKW, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (2.1. bis 2.16.);

Regionallos 2.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 2.2. Hamburg;

Regionallos 2.3. Bremen;

Regionallos 2.4. Niedersachsen;

Regionallos 2.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 2.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 2.7. Brandenburg;

Regionallos 2.8. Berlin;

Regionallos 2.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 2.10. Hessen;

Regionallos 2.11. Thüringen;

Regionallos 2.12. Sachsen;

Regionallos 2.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 2.14. Saarland;

Regionallos 2.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 2.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (2.1.1. bis 2.16.16) (zur Vereinfachung werden die Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

2.x.1 Entsorgung von BRM <= Z 0 (LKW);

2.x.2 Entsorgung von BRM <= Z 1.1 (LKW);

2.x.3 Entsorgung von BRM <= Z 1.2 (LKW);

2.x.4 Entsorgung von BRM <= Z 2 (LKW);

2.x.5 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (LKW);

2.x.6 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (LKW);

2.x.7 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (LKW);

2.x.8 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (LKW);

2.x.9 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (LKW);

2.x.10 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (LKW);

2.x.11 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (LKW);

2.x.12 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (LKW);

2.x.13 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (LKW);

2.x.14 Entsorgung von BRM <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

2.x.15 Entsorgung von BRM <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

2.x.16 Entsorgung von BRM > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW).

Los 2.2: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM) (GS-Klassen gem. Tab. 2 EBV, BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 EBV und Tab. 4 EBV, vgl. ATV) per LKW

2.2.01 Entsorgung von BRM GS-0 (Feststoffwerte: BM-F0* gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

2.2.02 Entsorgung von BRM GS-1 (Feststoffwerte: BM-F1 gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

2.2.03 Entsorgung von BRM GS-2 (Feststoffwerte: BM-F2 gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

2.2.04 Entsorgung von BRM GS-3 (Feststoffwerte: BM-F3 gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

2.2.05 Entsorgung von BRM > GS-3 (Feststoffwerte: > BM-F3 inkludiert außer PAK, SM, MKW und Feststoffwerte BM-F3 inkludiert) (LKW)

2.2.06 PAK > 6 bis

2.2.07 PAK > 9 bis

2.2.08 PAK > 30 bis

2.2.09 PAK > 75 bis

2.2.10 PAK > 100 bis

2.2.11 PAK > 150 mg/kg bis < 1.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

2.2.12 PAK >= 1000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

2.2.13 SM im Feststoff > BM-F2 und <= BM-F3 Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.04; (nur für GS-0, GS-1, GS-2)

2.2.14 SM im Feststoff > BM-F3 bis

2.2.15 SM im Feststoff > 2 x BM-F3, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

2.2.16 MKW (C10-C22) > 300 bis < 1000 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) > 600 bis < 2.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.03

2.2.17 MKW (C10-C22) >= 1.000 mg/kg bis < 2.500 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) >= 2.000 bis < 2.500 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

2.2.18 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 2.500 bis < 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

2.2.19 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

2.2.20 DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05

2.2.21 > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Boden per LKW

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 3 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (Z-Klassengem. LAGA Boden, vgl. ATVs) per LKW, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (3.1. bis 3.16.);

Regionallos 3.1. Schleswig Holstein

Regionallos 3.2. Hamburg;

Regionallos 3.3. Bremen;

Regionallos 3.4. Niedersachsen;

Regionallos 3.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 3.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 3.7. Brandenburg;

Regionallos 3.8. Berlin;

Regionallos 3.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 3.10. Hessen;

Regionallos 3.11. Thüringen;

Regionallos 3.12. Sachsen;

Regionallos 3.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 3.14. Saarland;

Regionallos 3.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 3.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (3.1.1. bis 3.16.16) (zur Vereinfachung werden die Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

3.x.1 Entsorgung von BODEN <= Z 0 (LKW);

3.x.2 Entsorgung von BODEN <= Z 1.1 (LKW);

3.x.3 Entsorgung von BODEN <= Z 1.2 (LKW);

3.x.4 Entsorgung von BODEN <= Z 2 (LKW);

3.x.5 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (LKW);

3.x.6Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (LKW);

3.x.7 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (LKW);

3.x.8 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (LKW);

3.x.9 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (LKW);

3.x.10 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (LKW);

3.x.11 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (LKW);

3.x.12 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (LKW);

3.x.13 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (LKW);

3.x.14 Entsorgung von BODEN <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

3.x.15 Entsorgung von BODEN <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

3.x.16 Entsorgung von BODEN > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW).

Los 3.2: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 und 4 EBV, vgl. ATV) per LKW

3.2.01 Entsorgung von BOD BM-F0* gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

3.2.02 Entsorgung von BOD BM-F1 gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

3.2.03 Entsorgung von BOD BM-F2 gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

3.2.04 Entsorgung von BOD BM-F3 gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

3.2.05 Entsorgung von BOD > BM-F3 (Feststoffwerte: > BM-F3 inkludiert außer PAK, SM, MKW und Feststoffwerte BM-F3 inkludiert, gemäß Punkt xx der ATV (LKW)

3.2.06 PAK > 30 bis

3.2.07 PAK > 75 bis

3.2.08 PAK > 100 bis

3.2.09 PAK > 150 mg/kg bis < 1.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

3.2.10 PAK >= 1000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

3.2.11 SM im Feststoff > BM-F3 bis

3.2.12 SM im Feststoff > 2 x BM-F3, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

3.2.13 MKW (C10-C22) >= 1.000 mg/kg bis < 2.500 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) >= 2.000 bis < 2.500 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.04

3.2.14 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 2.500 bis < 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

3.2.15 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

3.2.16 DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 3.2.01 - 3.2.05

3.2.17 > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 3.2.01 - 3.2.05

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verladung und Transport per LKW

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verladung und Transport per LKW

Transport der Materialien aus dem Los 1, Los 2, Los 3, per LKW; Transportentfernungnach "Kostenoptimaler Weg - Optimierung 48%“.Das Los 4 Transport per LKW unterteilt sich in 5 gesonderte Unterlose je nach LKW-Typ (Sattelfahrzeug, miteiner Mindestauslastung von 25 to , 4-Achs-Fahrzeug, mit einer Mindestauslastung von 18 to , 3-Achsfahrzeug,mit einer Mindestauslastung von 18 to und LKW mit Kippaufstellchassisfür 20 Zoll Wechselkippcontainer), gestaffelte Transportentfernung, zusätzliche Leistungen und Verladung mitVerladegerät. Angebote können für eines, mehrere oder alle Regionallose des Loses 4 eingereicht werden.Angebote für diese Regionallose können nur gemeinsam mit einem Angebot für mindestens eines der Unterloseaus den Losen (z. B. 1.X.1) für die jeweilige Region abgegeben und beauftragt werden.

Wurden Leistungen aus dem Los 1, Los 2 und Los 3 verpreist, sind die Lose 4.1 - 4.4 vollumfänglich zu verpreisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Altschotter frei Bahn

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entsorgung Altschotter frei Bahn

Das Los 5 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (Z-Klassen gem. LAGA Boden, vgl.ATVs) per Bahn, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (5.1. bis 5.16.);

Regionallos 5.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 5.2. Hamburg;

Regionallos 5.3. Bremen;

Regionallos 5.4. Niedersachsen;

Regionallos 5.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 5.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 5.7. Brandenburg;

Regionallos 5.8. Berlin;

Regionallos 5.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 5.10. Hessen;

Regionallos 5.11. Thüringen;

Regionallos 5.12. Sachsen;

Regionallos 5.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 5.14. Saarland;

Regionallos 5.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 5.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (5.1.1. bis 5.16.16) (zur Vereinfachung werden dieRegionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

5.X.1 Entsorgung von ASO <= Z 0 (BAHN);

5.X.2 Entsorgung von ASO <= Z 1.1 (BAHN);

5.X.3 Entsorgung von ASO <= Z 1.2 (BAHN);

5.X.4 Entsorgung von ASO <= Z 2 (BAHN);

5.X.5 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1.000 bis <= 2.000 mg/kg (BAHN);

5.X.6 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2.000 bis <= 5.000 mg/kg (BAHN);

5.X.7 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5.000 mg/kg (BAHN);

5.X.8 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (BAHN);

5.X.9 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (BAHN);

5.X.10 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (BAHN);

5.X.11 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (BAHN);

5.X.12 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (BAHN);

5.X.13 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff in > 2 x Z 2 (BAHN);

5.X.14 Entsorgung von ASO <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

5.X.15 Entsorgung von ASO <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

5.X.16 Entsorgung von ASO > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN).

Los 5.2: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (GS-Klassen gem. Tab. 2 EBV, BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 EBV und Tab. 4 EBV, vgl. ATV) per Bahn

5.2.01 Entsorgung von ASO GS-0 (Feststoffwerte: BM-F0* gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

5.2.02 Entsorgung von ASO GS-1 (Feststoffwerte: BM-F1 gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

5.2.03 Entsorgung von ASO GS-2 (Feststoffwerte: BM-F2 gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

5.2.04 Entsorgung von ASO GS-3 (Feststoffwerte: BM-F3 gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

5.2.05 Entsorgung von ASO > GS-3 (Feststoffwerte: > BM-F3 inkludiert außer PAK, SM, MKW und Feststoffwerte BM-F3 inkludiert) (Bahn)

5.2.06 PAK > 6 bis

5.2.07 PAK > 9 bis

5.2.08 PAK > 30 bis

5.2.09 PAK > 75 bis

5.2.10 PAK > 100 bis

5.2.11 PAK > 150 mg/kg bis < 1.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05 (Bahn)

5.2.12 PAK >= 1000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05 (Bahn)

5.2.13 SM im Feststoff > BM-F2 und <= BM-F3 Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.04; (nur für GS-0, GS-1, GS-2) (Bahn)

5.2.14 SM im Feststoff > BM-F3 bis

5.2.15 SM im Feststoff > 2 x BM-F3, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05 (Bahn)

5.2.16 MKW (C10-C22) > 300 bis < 1000 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) > 600 bis < 2.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.03 (Bahn)

5.2.17 MKW (C10-C22) >= 1.000 mg/kg bis < 2.500 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) >= 2.000 bis < 2.500 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05 (Bahn)

5.2.18 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 2.500 bis < 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05 (Bahn)

5.2.19 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05 (Bahn)

5.2.20 DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05 (Bahn)

5.2.21 > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05(Bahn)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Bettungsreinigungsmaterial frei Bahn

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entsorgung Bettungsreinigungsmaterial frei Bahn

Das Los 6 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM)(Z-Klassen gem. LAGA Boden, vgl. ATVs) per Bahn, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (6.1. bis6.16.);

Regionallos 6.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 6.2. Hamburg;

Regionallos 6.3. Bremen;

Regionallos 6.4. Niedersachsen;

Regionallos 6.5.Mecklenburg-Vorp.;R

Regionallos 6.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 6.7. Brandenburg;

Regionallos 6.8. Berlin;

Regionallos 6.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 6.10. Hessen;

Regionallos 6.11. Thüringen;

Regionallos 6.12. Sachsen;

Regionallos 6.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 6.14. Saarland;

Regionallos 6.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 6.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (6.1.1. bis 6.16.16) (zur Vereinfachung werden die Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

6.x.1 Entsorgung von BRM <= Z 0 (BAHN);

6.x.2 Entsorgung von BRM <= Z 1.1 (BAHN);

6.x.3 Entsorgung von BRM <= Z 1.2 (BAHN);

6.x.4 Entsorgung von BRM <= Z 2 (BAHN);

6.x.5 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (BAHN);

6.x.6Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (BAHN);

6.x.7 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (BAHN);

6.x.8 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (BAHN);

6.x.9 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (BAHN);

6.x.10 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (BAHN);

6.x.11 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (BAHN);

6.x.12 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (BAHN);

6.x.13 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (BAHN);

6.x.14 Entsorgung von BRM <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

6.x.15 Entsorgung von BRM <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

6.x.16 Entsorgung von BRM > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN).

Los 6.2: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM) (GS-Klassen gem. Tab. 2 EBV, BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 EBV und Tab. 4 EBV, vgl. ATVs) per Bahn

6.2.01 Entsorgung von BRM GS-0 (Feststoffwerte: BM-F0* gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

6.2.02 Entsorgung von BRM GS-1 (Feststoffwerte: BM-F1 gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

6.2.03 Entsorgung von BRM GS-2 (Feststoffwerte: BM-F2 gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

6.2.04 Entsorgung von BRM GS-3 (Feststoffwerte: BM-F3 gemäß Punkt xx der ATV) (Bahn)

6.2.05 Entsorgung von BRM > GS-3 (Feststoffwerte: > BM-F3 inkludiert außer PAK, SM, MKW und Feststoffwerte BM-F3 inkludiert) (Bahn)

6.2.06 PAK > 6 bis

6.2.07 PAK > 9 bis

6.2.08 PAK > 30 bis

6.2.09 PAK > 75 bis

6.2.10 PAK > 100 bis

6.2.11 PAK > 150 mg/kg bis < 1.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

6.2.12 PAK >= 1000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

6.2.13 SM im Feststoff > BM-F2 und <= BM-F3 Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.04; (nur für GS-0, GS-1, GS-2)

6.2.14 SM im Feststoff > BM-F3 bis

6.2.15 SM im Feststoff > 2 x BM-F3, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

6.2.16 MKW (C10-C22) > 300 bis < 1000 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) > 600 bis < 2.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.03

6.2.17 MKW (C10-C22) >= 1.000 mg/kg bis < 2.500 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) >= 2.000 bis < 2.500 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

6.2.18 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 2.500 bis < 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

6.2.19 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 1.2.01 - 1.2.05

6.2.20 DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05

6.2.21 > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 1.2.05

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Boden frei Bahn

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entsorgung Boden frei Bahn

Das Los 7 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (Z-Klassengem. LAGA Boden, vgl. ATVs) per Bahn, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (7.1. bis 7.16.);

Regionallos 7.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 7.2. Hamburg;

Regionallos 7.3. Bremen;

Regionallos 7.4. Niedersachsen;

Regionallos 7.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 7.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 7.7. Brandenburg;

Regionallos 7.8. Berlin;

Regionallos 7.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 7.10. Hessen;

Regionallos 7.11. Thüringen;

Regionallos 7.12. Sachsen;

Regionallos 7.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 7.14. Saarland;

Regionallos 7.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 7.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (7.1.1. bis 7.16.16) (zur Vereinfachung werden dieRegionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

7.x.1 Entsorgung von BODEN <= Z 0 (BAHN);

7.x.2 Entsorgung von BODEN <= Z 1.1 (BAHN);

7.x.3 Entsorgung von BODEN <= Z 1.2 (BAHN);

7.x.4 Entsorgung von BODEN <= Z 2 (BAHN);

7.x.5 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1.000 bis <= 2.000 mg/kg (BAHN);

7.x.6Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2.000 bis <= 5.000 mg/kg (BAHN);

7.x.7 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5.000 mg/kg (BAHN);

7.x.8 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (BAHN);

7.x.9 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (BAHN);

7.x.10 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (BAHN);

7.x.11 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (BAHN);

7.x.12 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (BAHN);

7.x.13 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (BAHN);

7.x.14 Entsorgung von BODEN <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

7.x.15 Entsorgung von BODEN <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

7.x.16 Entsorgung von BODEN > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN).

Los 7.2: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 und 4 EBV, vgl. ATVs) per Bahn

7.2.01 Entsorgung von BOD BM-F0* gemäß Punkt xx der ATV (Bahn)

7.2.02 Entsorgung von BOD BM-F1 gemäß Punkt xx der ATV (Bahn)

7.2.03 Entsorgung von BOD BM-F2 gemäß Punkt xx der ATV (Bahn)

7.2.04 Entsorgung von BOD BM-F3 gemäß Punkt xx der ATV (Bahn)

7.2.05 Entsorgung von BOD > BM-F3 gemäß Punkt xx der ATV (Bahn)

7.2.06 PAK > 30 bis

7.2.07 PAK > 75 bis

7.2.08 PAK > 100 bis

7.2.09 PAK > 150 mg/kg bis < 1.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

7.2.10 PAK >= 1000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

7.2.11 SM im Feststoff > BM-F3 bis

7.2.12 SM im Feststoff > 2 x BM-F3, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

7.2.13 MKW (C10-C22) >= 1.000 mg/kg bis < 2.500 mg/kg oder/und MKW (C10-C40) >= 2.000 bis < 2.500 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.03

7.2.14 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 2.500 bis < 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

7.2.15 MKW (C10-C22) oder/und MKW (C10-C40) >= 5.000 mg/kg, Zuschlag zu den Losen 3.2.01 - 3.2.05

7.2.16 DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 3.2.01 - 3.2.05

7.2.17 > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16, Zuschlag zum Los 3.2.01 - 3.2.05

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 8: Zuschläge und zusätzliche Leistungen

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 8: Zuschläge und zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen bei Herbiziedbelastungen für die Entsorgung von sonstigen Fremdstoffen aus dem Gleisbereich sowie zusätzlicher Personalaufwand im Bereich der Ent- und Versorgung.

Das Los 8 unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (8.1. bis 8.16.)

Regionallos 8.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 8.2. Hamburg;

Regionallos 8.3. Bremen;

Regionallos 8.4. Niedersachsen;

Regionallos 8.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 8.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 8.7. Brandenburg;

Regionallos 8.8. Berlin;

Regionallos 8.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 8.10. Hessen;

Regionallos 8.11. Thüringen;

Regionallos 8.12. Sachsen;

Regionallos 8.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 8.14. Saarland;

Regionallos 8.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 8.16. Bayern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme des zwangsentladenen Neuschotters/RC-Schotters

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 9: Übernahme des zwangsentladenen Neuschotters / RC-Schotters (überschüssige Massen aus der Baustellenversorgung) inklusive fachgerechte Entladung der Bahnwagen.

9.10 Übernahme von Neuschotter auf K-/Res-Wagen

9.11 Übernahme von RC-Schotter auf K-/Res-Wagen

9.12 Übernahme von Neuschotter auf Fc-/Fac-Wagen

9.13 Übernahme von RC-Schotter auf Fc-/Fac-Wagen

9.14 Übernahme von Neuschotter auf Fas-126-/Fakks-127-Wagen (Druckluftbetriebene Kippwagen)

9.15 Übernahme von RC-Schotter auf Fas-126 / Fakks 127-Wagen (Druckluftbetriebene Kippwagen)

9.16 Übernahme von Neuschotter auf Fans-128-Wagen (Selbstentladewagen)

9.17 Übernahme von RC-Schotter auf Fans-128-Wagen (Selbstentladewagen)

9.18 Übernahme von Neuschotter auf Facns-141-Wagen (Elektrisch betriebene Förderbandwagen)

9.19 Übernahme von RC-Schotter auf Facns-141-Wagen (Elektrisch betriebene Förderbandwagen)

9.20 Übernahme von Neuschotter auf MFS-/BSW-Wagen

9.21 Übernahme von RC-Schotter auf MFS-/BSW-Wagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von aufbereitetem Schotter (GS-0 - GS-3) gemäß DBS 918061. Aus stationärer Anlage

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von aufbereitetem Schotter (GS-0 - GS-3) gemäß DBS 918061.

Vormaterial muss aus mind. einem der Lose 1 oder 6 stammen.

10.01 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS0

10.02 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS1

10.03 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS2

10.04 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS3

10.05 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage mit Beladung der Bahnwagen inkl. Transport zur Übergabestelle, Einbauklasse gemäß EBV GS0

10.06 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage mit Beladung der Bahnwagen inkl. Transport zur Übergabestelle, Einbauklasse gemäß EBV GS1

10.07 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage mit Beladung der Bahnwagen inkl. Transport zur Übergabestelle, Einbauklasse gemäß EBV GS2

10.08 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus stationärer Anlage mit Beladung der Bahnwagen inkl. Transport zur Übergabestelle, Einbauklasse gemäß EBV GS3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von aufbereitetem Schotter (GS-0 - GS-3) gemäß DBS 918061.Aus mobiler Anlage

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von aufbereitetem Schotter (GS-0 - GS-3) gemäß DBS 918061. Aus mobiler Anlage

11.01 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus mobiler Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS0

11.02 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus mobiler Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS1

11.03 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus mobiler Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS2

11.04 Herstellung und Lieferung von aufbereitetem Schotter aus mobiler Anlage frei verladen Sattelfahrzeug/4-Achs-Fahrzeug/3-Achsfahrzeug, Einbauklasse gemäß EBV GS3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1x6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 6 Monate verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal

unter Angabe der 22FEI63081 bereitgestellt), oder:

—Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares

gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt

worden ist,

—Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

—Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,

—Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das

Gewerbezentralregister führen kann/können,

—Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach

Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,

—Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.

—Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.

—Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.

—Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.

—Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.

— Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.

—Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende

umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,§

98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten

Vorschriften, verstoßen hat.

—Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und

Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.

—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:

a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den

vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige

wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen

Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,

Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.

b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt

und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller

geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.

— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages

bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine

wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,

— Erklärung, dass:

a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §

122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und

b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu

übermitteln.

— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG

oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim

Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies

versucht hat.

—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine

Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),

—Erklärung, ob:

a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig

wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder

b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1

bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.

Weitere Anforderungen siehe VI.3).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter

Angabe der Vergabenummer 22FEI63801 bereitgestellt) oder:

— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen

Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen

Unternehmen ausgeführten Aufträgen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gültiges und vollständiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrWG §§ 56, 57 für die auftragsrelevanten und abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

- Handeln und Makeln

- Verwerten und/oder Beseitigen

- Behandeln

Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, das im Betrieb beschäftigte Personal und insbesondere die Anforderungen an den Betrieb und seine Überwachung umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels Übersetzten notwendiger Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Es muss mindestens das EFB-Zertifikat oder eine vergleichbare Genehmigung einer gemeldeten Entsorgungsanlage vorliegen.

Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen:

1 Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 3.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief)

2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen

3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem.

Bewerbungsbedingungen

4 Liste(n) der Transporteure (Anlage 3.5)

Hinsichtlich der Entsorgungsanlagen genügt es, wenn die erforderlichen Nachweise für mindestens eine Entsorgungsanlage mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden.

Sofern die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise zum genannten Zeitpunkt von weiteren benannten Entsorgungsanlagen nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder

Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in

einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat

der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen ist.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene

Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines

ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu

bezeichnen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:

—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,

—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung,

soweit:

a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;

b) Mindestlohngesetz;

c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder

d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte

anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des

Mindestentgelts eingehalten werden.

—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von

diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und

Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,

—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum

Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa

erteilten Auftrags führen kann.

Einsatz (NU):

Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die die

notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten.

Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne

des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als

Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt

Beabsichtigt der Bewerber, wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten fremde Unternehmen,

(auch konzernverbundene Unternehmen) mit den ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):

- Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) inkl. Erklärung, dass der Bieter berechtigt ist, das

Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass das Unternehmen bereit ist, die genannten Leistungen

gem. EFB-Zertifizierung für den Bieter zu erbringen bzw. (wenn Nachunternehmer = Betreiber der Entsorgungsanlage)

dass das Unternehmen bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im

Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen

- Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den

Verhaltenskodex für Geschäftspartner;

- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen

abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als

verbindlich benannt.

Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden

Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.

Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält

sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der

entspr. Frist zu beantworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/01/2023

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